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Alt 27.06.2007, 19:32   #1
Layzie
Gast
 
Beiträge: n/a
Frage US-Standlicht /(Blinker) und Nummernschildbeleuchtung

Hallo Leute,

Hab jetzt mal ein bisschen rumgesröbert und festgestellt, dass ich wohl ein weiteres mal auf eines, der so sehr von mir geliebten Themen gestoßen bin, von dem keiner weiß was jetzt erlaubt ist, was nicht oder ist das eine absolute grauzone?

es handelt sich um US- Standlichter, bzw US-Blinkermodule.. wie sie beispielsweise bei Ebay angeboten werden.

bin der meinung hier auch schon einen x6 mit sowas gesehn zu haben.

erhoffe mir genaue ansagen wieso es verboten ist und am besten auch erfahrungen... soweit damit überhaupt schon welche gemacht wurden.

ausserdem glaub ich mal vor längerem von problemen gelesen zu haben die durch ein durchbrennen (verschmoren) der blinkermodule darstellen. gibt es da etwas worauf man achten muss?

ausserdem wollt ich fragen ob die nummernschildbeleuchtung durch 5w5 oder w5w birnen erfolgt, wie auch immer die heißen und ob es zulässig wäre dies mit den led-standlichtern von ebay zu realisieren.


eine menge text... sorry

danke schonma

sven

Geändert von Layzie (27.06.2007 um 20:37 Uhr)
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Alt 27.06.2007, 20:29   #2
mcfive
Gast
 
Beiträge: n/a
Hi...

...Erlaubnis verweigert , nee mal im Ernst erlaubt ist das nicht (was teilweise einige Neufahrzeuge betrifft, die kommen halt mit ner ABE daher)
...aber wenn stört das ich habe meine Blinker folgendermaßen realisiert.
Altes Rücklicht meiner Susi demontiert, die 2 Fassungen (2 Fadenlampen 5/21W) entnommen, modifiziert und in meinem X verbaut
Sollte Dich die grüne Rennleitung darauf ansprechen, machs so wie ich: ist ein US-Import da ist dat so (hat bisher immer gefunzt)
Kennzeichenbeleuchtung hat mich bisher nicht interessiert...
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Alt 27.06.2007, 20:39   #3
Layzie
Gast
 
Beiträge: n/a
dann blinken diene jetzt heller oder wofür den umbau der fassung... also muüsste es ja mit den modulen wohl schon wenig auffällig sein? bzw. keinen stören. ist halt immer so eine sache im unfallfall wird dir am ende die schuld in die schuhe geschoben weil man dann dein blinken nicht erkennen konnte oder so... jetzt mal den teufel an die wand gemalt
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Alt 27.06.2007, 20:49   #4
mcfive
Gast
 
Beiträge: n/a
...klar blinken die, ist ja ne 2 Faden-Lampe.
die 5Watt werden ans Standlicht angeklemmt, der 21Watt Faden bleibt wie gehabt Blinker (das Foto zeigt Dir nur Standlicht, wenn ich den Blinker betätige wird die Lampe heller, halt wie nen Ami-Car )

Bye

PS: Schau Dir mal Dein Rücklicht/Bremslicht an... genau so, halt nur der Blinker
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Alt 27.06.2007, 21:00   #5
Layzie
Gast
 
Beiträge: n/a
ahh jetzt verstehen...

somit braucht man gar kein so ein komisches modul ja? und hat dann logischerweise auch kein problem mit durchschmoren oder so...

danke
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Alt 27.06.2007, 21:08   #6
mcfive
Gast
 
Beiträge: n/a
genau, der Umbau der Fassungen, weil die Plastiknasen nicht übereinstimmen der Rest sieht dann aus wie Original (da Suzuki die selben Fassungen verbaut wie alle Japs - Stanley) und wenne die Kabelei ordenlicht verlegst so mit selbstverschw. Tape und so... merkt keine S.. was (habe ich bisher immer so gemacht und noch keine Probleme gehabt)

Bye
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Alt 27.06.2007, 21:35   #7
Olli
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Alter: 39
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Xedos 6 V6 (Serie 1, BJ 1992)
smart ForTwo pulse (451, BJ 2008)
Also ich würde dir auch dringend von diesen Modulen abraten, da diese durch eine Schaltung die 21W Lampe im Blinker so beschalten, dass diese mit der vergleichbaren Leistung einer 5W Lampe leuchtet.
Mach es lieber so wie mcfive, das ist zwar auch nicht erlaubt, aber die definitv eine saubere Lösung.

Warum es verboten ist?
Zitat:
Zitat von §51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten
(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muß eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt.
Wenn jetzt fragen auftauchen, warum zum Beispiel ein 5er BMW E60 vorne mit diesen oragenen LEDs im Scheinwerfer rumfahren darf... Keine Ahung... Vielleicht gehen die noch als seitliche Begrenzungleuchten durch.

Zum Thema Kennzeichenbeleuchtung: Ja, W5W passt. LED? Ja, sonlange sie eine Zulassung haben. (Also nein, denn es gibt soweit ich weiß keine mit Zulassung.)

Gruß, Olli
Olli ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.06.2007, 22:09   #8
Toby
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Mazda Xedos V6 2.0

Knight Rider K.I.T.T.

Hi!

Also dazu muss ich folgendes sagen:
Ich hatte in meinem vorherigen Xedos 6 auch dieses Standlichtmodul drinnen! Und das hat nicht mal der TÜV geschanllt! Der hat das ganze als normal gesehen! Ohne witz!
Und kaputtgegangen ist da auch nix! Leuchtet im Standlichtmodus sehr schwach und Blinken ist deutlich zu erkennen!!!

Also musst du wissen!

Hier noch ein Bild:




MfG Toby
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Alt 27.06.2007, 22:10   #9
wirthensohn
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Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Um die umfangreichen Texte im Gesetz mal verständlich zusammen zu fassen:

Ein Leuchte (Scheinwerfer, Blinker, Rückleuchte) wurde für ein bestimmtes Leuchtmittel ("Birnchen") konstruiert, geprüft und zugelassen (zu erkennen am eingeprägten E-Prüfzeichen).

Wird die Leuchte verändert, manipuliert, gefärbt oder werden nicht dafür vorgesehene Leuchtmittel verbaut, erlischt die Zulassung der Leuchte, damit die Betriebsgenehmigung des gesamten Fahrzeugs und automatisch auch der Versicherungsschutz.

Das gilt auch, wenn die eigentliche Funktion einer Leuchte durch Vorschalten einer Elektronik oder sonstiger Änderung der Beschaltung bzw. Ansteuerung der Leuchte verändert wird.

Fällt das bei einer Verkehrskontrolle auf, ergibt das ein happiges Bußgeld, Punkte in Flensburg und eine Mängelkarte mit der Ehre, das ganze Auto beim TÜV zur Abnahme vorzuführen.

Ich wollte es nur erwähnt haben

btw.: gelbes Standlicht (nach vorne) ist nicht zulässig in Deutschland. Grundsätzlich gilt: nach vorne nur weiß (außer ausnahmsweise gelbe Nebelscheinwerfer), zur Seite nur gelb (schließt eigentlich auch rote Seitenbegrenzungsleuchten am Heck aus, wird aber meist geduldet) und hinten nur rot - Blinker natürlich ausgenommen. Alles andere ist verboten!

Gruß,
Christian
wirthensohn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2007, 21:25   #10
Layzie
Gast
 
Beiträge: n/a
Lächeln

cool danke für die infos.

ich hab halt schon meine blinker weiß gemacht. also fällt diese zweifaden- lampen methode wohl weg.
gibt ja bestimmt keine gelb leuchtenden zweifadenbirnen oder?

und wie siehts aus mit der polizei... wenn es keinen stress mit tüv gab wie wars mit den freunden und helfern? in eine verkehrskontrolle oder kam es nie dazu?

ich find das halt irgendwie voll gut.. hebt sich ab. deswegen mach ichs vielleicht trotzdem
danke nochma
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