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wowan 29.03.2014 18:29

Nebelscheinwerfer
 
Hallo Xeodosmenschen!

ich habe folgende Angelegenheit. Ich habe meine NSW auf TFL umgerüstet. TFL ist an, solange Abblendlicht aus ist. Schaltet man Abblendlicht an, geht TFL aus, Mache ich NSW an, dann geht TFL als NSW an. Quasi eine doppel Funktion. Habe das über ein Zusatzrelai gelöst. TFL ist in originalen NSW integriert.
War gestern beim TÜV und das wurde bemängelt. Sprich:
- Tagfahrleuchte Schaltung als Nebelscheinwerfer unzulässig
- Tagfahrleuchte im Nebelscheinwerfergehäuse unzulässig

Ich brauche jetzt Nebelscheinwerfer leihweise für ein Paar Tage gegen Kiste Bier, damit ich mein Auto beim TÜV vorführen kann. Wenn mir einer sie ausborgen kann und aus Raum Münsterland kommt bitte melden.

Gruss Wowan

ThomasE. 29.03.2014 18:37

Und dann wird dich bei nächste Gelegenheit die "Rennleitung" rauswinken, Fahren ohne Betriebserlaubnis im schlimmsten Fall, bringt Punkte und sattes Bußgeld !

Lass es ! entweder richtig oder garnicht, ist heute auch wurscht es beachtet sich auch so keiner.

P.S Mir geht diese Tagesfahrlicht Spielerei auf den Nerv.

wowan 29.03.2014 18:42

Vielleicht hat einer die Nebelscheinwerfer rumliegen. Würde sie dann für angemessenen Preis abkaufen.

Danke

wirthensohn 29.03.2014 19:31

Ich habe das Thema mal in den richtigen Bereich verschoben. "Community intern" war definitiv nicht der geeignete Ort.

Ansonsten nette Bastelei. Allerdings sollte man sich schon vorher schlau machen, was hierzulande zulässig ist und was nicht... ;)

Dabei könnten die gesetzlichen Vorgaben einfacher und einleuchtender gar nicht sein (und das sogar, obwohl es um Deutschland geht): eine Tagfahrleuchte muss als solche geprüft und zugelassen sein, ein Nebelscheinwerfer entsprechend auch. Leuchten dürfen niemals manipuliert, mit anderen Leuchtmitteltypen bestückt oder zweckentfremdet werden.

Eine Tagfahrleuchte, die als Tagfahrleuchte geprüft und zugelassen wurde, hat generell keine Zulassung als Nebelscheinwerfer und darf daher auch nicht derart zweckentfremdet genutzt werden. Und umgekehrt. Auch jeglicher Umbau einer zugelassenen, serienmäßigen Leuchte ist unzulässig, wodurch die umgebaute Leuchte seine Zulassung und das gesamte Fahrzeug seine Betriebsgenehmigung verliert.

Solche Regeln stellt der Gesetzgeber übrigens nicht aus Jux und Dollerei auf, sondern um genau solche Basteleien zu verhindern.

Neue Nebelscheinwerfer müsstest Du übrigens bei Peter im Xedos-Shop finden.

Gruß,
Christian

wowan 29.03.2014 20:31

Letzter Satz könnte mir wirklich weiter helfen.

Danke

Xedos9 29.03.2014 21:48

Ich kom nun auch mit ein "blöden" Bemerkung. Aber ich glaube, dass in der Bedienungsanleitung von "Zusatzleuchten" und nicht von "Nebelscheinwerfern" die Rede ist....

VG
Klaus

ThomasE. 30.03.2014 09:49

Zitat:

Zitat von Xedos9 (Beitrag 136605)
Ich kom nun auch mit ein "blöden" Bemerkung. Aber ich glaube, dass in der Bedienungsanleitung von "Zusatzleuchten" und nicht von "Nebelscheinwerfern" die Rede ist....

VG
Klaus

Die genauen Definitionen kommen vom Gesetzgeber und nicht vom Autohersteller, sprich, was in der Bedienungsanleitung steht ist "wurscht".
Nebelscheinwerfer sind Nebelscheinwerfer, Tageslicht ist Tageslicht und alles muss so und son geschaltet sein das es der StrVo entspricht. alles andere sit Spielerei und Blender gibts schon genug.

Hatschi 30.03.2014 10:35

Halli Hallo

Steht das nicht in eurer StVo das zB. das Verwenden von gedimmten Neblern als TFL verboten ist?

Aber Christians Post ist doch eindeutig, da braucht man nicht um diverse Auslegungen zu diskutieren.

Hatschi

wirthensohn 30.03.2014 10:52

Zitat:

Zitat von Hatschi (Beitrag 136612)
Steht das nicht in eurer StVo das zB. das Verwenden von gedimmten Neblern als TFL verboten ist?

In Deutschland sind und waren Nebelscheinwerfer als Tagfahrleuchten unzulässig.

Gemäß StVZO dürfen Nebelscheinwerfer obendrein ausschließlich zusammen mit Standlicht und/oder Abblendlicht leuchten, während Tagfahrleuchten ausschließlich ohne Standlicht und Abblendlicht leuchten dürfen. Somit ist die Verwendung von Nebelscheinwerfern als Tagfahrlicht in Deutschland ohnehin schon ausgeschlossen.

Dimmen von Nebelscheinwerfern wäre allerdings auch schon wieder unzulässig.

Eine legale Möglichkeit, im Xedos unten im Stoßfänger sowohl Nebelscheinwerfer als auch Tagfahrlicht verbauen zu können, wäre, die originalen Nebelscheinwerfer durch die Blenden von Serie 1 (wenn keine Nebelscheinwerfer werksseitig verbaut waren) zu ersetzen und darin dann kombinierte Tagfahrlicht-/Nebelscheinwerfer-Einheiten zu integrieren, die als solche Kombination zugelassen sind.

Ford beispielsweise hat solche Kombinationen in einigen Modellen werksseitig verbaut und es ist zulässig, zugelassene Leuchten von anderen Fahrzeugen zu verbauen. Bei ebay findet man da massenhaft solche kombinierten Leuchten, wie diese hier:

http://www.ebay.de/itm/LED-Tagfahrli...item19e36496f7

Gruß,
Christian

streetfighter.xs 30.03.2014 19:51

ich hab noch nebelscheinwerfer

wowan 30.03.2014 20:08

So liebe Mitmenschen

Ich habe jetzt mir die Nebler und sogar die Antenne, die auch noch funktioniert, in Ebaykleinanzeigen geschossen. 55€ mit Versand, ich denke da kann man nicht mekern.

Noch ein Punkt hat der Prüfer bemängelt und zwar:
- Schwingungsdämpfer rechts Achse 2 undicht

Keine Ahnung was damit gemeint ist. Ich war bei der Vorführung nicht dabei, sonder mein Vater und er hat es nicht kappiert.

Gruss Wowan

wirthensohn 30.03.2014 20:42

Zitat:

Zitat von wowan (Beitrag 136617)
Noch ein Punkt hat der Prüfer bemängelt und zwar:
- Schwingungsdämpfer rechts Achse 2 undicht

Keine Ahnung was damit gemeint ist. Ich war bei der Vorführung nicht dabei, sonder mein Vater und er hat es nicht kappiert.

Du brauchst dringend einen neuen Stoßdämpfer hinten rechts. Der Stoßdämpfer ist offensichtlich schon so kaputt, dass das Öl austritt. Damit ist der Stoßdämpfer bald oder bereits wirkungslos, was schnell im Straßengraben und im Krankenhaus enden kann.

Genau genommen brauchst Du mindestens zwei neue Stoßdämpfer, da es zu lebensgefährlichem Fahrverhalten führen kann, wenn an einer Achse ein Stoßdämpfer alt und geschwächt und der andere perfekt und neu ist, wechselt man grundsätzlich immer beide Stoßdämpfer einer Achse. Empfehlenswert ist allerdings, gleich alle vier zu wechseln, wenn das Auto schon eine höhere Laufleistung hat.

Gruß,
Christian


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