Ich habe das Thema mal in den richtigen Bereich verschoben. "Community intern" war definitiv nicht der geeignete Ort.
Ansonsten nette Bastelei. Allerdings sollte man sich schon vorher schlau machen, was hierzulande zulässig ist und was nicht...
Dabei könnten die gesetzlichen Vorgaben einfacher und einleuchtender gar nicht sein (und das sogar, obwohl es um Deutschland geht): eine Tagfahrleuchte muss als solche geprüft und zugelassen sein, ein Nebelscheinwerfer entsprechend auch. Leuchten dürfen niemals manipuliert, mit anderen Leuchtmitteltypen bestückt oder zweckentfremdet werden.
Eine Tagfahrleuchte, die als Tagfahrleuchte geprüft und zugelassen wurde, hat generell keine Zulassung als Nebelscheinwerfer und darf daher auch nicht derart zweckentfremdet genutzt werden. Und umgekehrt. Auch jeglicher Umbau einer zugelassenen, serienmäßigen Leuchte ist unzulässig, wodurch die umgebaute Leuchte seine Zulassung und das gesamte Fahrzeug seine Betriebsgenehmigung verliert.
Solche Regeln stellt der Gesetzgeber übrigens nicht aus Jux und Dollerei auf, sondern um genau solche Basteleien zu verhindern.
Neue Nebelscheinwerfer müsstest Du übrigens bei Peter im Xedos-Shop finden.
Gruß,
Christian