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Alt 29.03.2014, 18:29   #1
wowan
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Beiträge: n/a
Lächeln Nebelscheinwerfer

Hallo Xeodosmenschen!

ich habe folgende Angelegenheit. Ich habe meine NSW auf TFL umgerüstet. TFL ist an, solange Abblendlicht aus ist. Schaltet man Abblendlicht an, geht TFL aus, Mache ich NSW an, dann geht TFL als NSW an. Quasi eine doppel Funktion. Habe das über ein Zusatzrelai gelöst. TFL ist in originalen NSW integriert.
War gestern beim TÜV und das wurde bemängelt. Sprich:
- Tagfahrleuchte Schaltung als Nebelscheinwerfer unzulässig
- Tagfahrleuchte im Nebelscheinwerfergehäuse unzulässig

Ich brauche jetzt Nebelscheinwerfer leihweise für ein Paar Tage gegen Kiste Bier, damit ich mein Auto beim TÜV vorführen kann. Wenn mir einer sie ausborgen kann und aus Raum Münsterland kommt bitte melden.

Gruss Wowan
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Alt 29.03.2014, 18:37   #2
ThomasE.
Gast
 
Beiträge: n/a
Und dann wird dich bei nächste Gelegenheit die "Rennleitung" rauswinken, Fahren ohne Betriebserlaubnis im schlimmsten Fall, bringt Punkte und sattes Bußgeld !

Lass es ! entweder richtig oder garnicht, ist heute auch wurscht es beachtet sich auch so keiner.

P.S Mir geht diese Tagesfahrlicht Spielerei auf den Nerv.
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Alt 29.03.2014, 18:42   #3
wowan
Gast
 
Beiträge: n/a
Vielleicht hat einer die Nebelscheinwerfer rumliegen. Würde sie dann für angemessenen Preis abkaufen.

Danke
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Alt 29.03.2014, 19:31   #4
wirthensohn
Administrator
 
Benutzerbild von wirthensohn
 
Registriert seit: 30.07.2003
Ort: Bingen am Rhein
Beiträge: 8.568

Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Ich habe das Thema mal in den richtigen Bereich verschoben. "Community intern" war definitiv nicht der geeignete Ort.

Ansonsten nette Bastelei. Allerdings sollte man sich schon vorher schlau machen, was hierzulande zulässig ist und was nicht...

Dabei könnten die gesetzlichen Vorgaben einfacher und einleuchtender gar nicht sein (und das sogar, obwohl es um Deutschland geht): eine Tagfahrleuchte muss als solche geprüft und zugelassen sein, ein Nebelscheinwerfer entsprechend auch. Leuchten dürfen niemals manipuliert, mit anderen Leuchtmitteltypen bestückt oder zweckentfremdet werden.

Eine Tagfahrleuchte, die als Tagfahrleuchte geprüft und zugelassen wurde, hat generell keine Zulassung als Nebelscheinwerfer und darf daher auch nicht derart zweckentfremdet genutzt werden. Und umgekehrt. Auch jeglicher Umbau einer zugelassenen, serienmäßigen Leuchte ist unzulässig, wodurch die umgebaute Leuchte seine Zulassung und das gesamte Fahrzeug seine Betriebsgenehmigung verliert.

Solche Regeln stellt der Gesetzgeber übrigens nicht aus Jux und Dollerei auf, sondern um genau solche Basteleien zu verhindern.

Neue Nebelscheinwerfer müsstest Du übrigens bei Peter im Xedos-Shop finden.

Gruß,
Christian
wirthensohn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.03.2014, 20:31   #5
wowan
Gast
 
Beiträge: n/a
Letzter Satz könnte mir wirklich weiter helfen.

Danke
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Alt 29.03.2014, 21:48   #6
Xedos9
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Benutzerbild von Xedos9
 
Registriert seit: 29.01.2010
Ort: Österreich
Beiträge: 1.861

Xedos 6 V6 Bj.92 EB; MX-6 V6 Bj.92 de facto EB
Ich kom nun auch mit ein "blöden" Bemerkung. Aber ich glaube, dass in der Bedienungsanleitung von "Zusatzleuchten" und nicht von "Nebelscheinwerfern" die Rede ist....

VG
Klaus
__________________
Xedos 6 und Xedos 9 - perfekte Autos ohne Chance
Xedos9 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2014, 09:49   #7
ThomasE.
Gast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Xedos9 Beitrag anzeigen
Ich kom nun auch mit ein "blöden" Bemerkung. Aber ich glaube, dass in der Bedienungsanleitung von "Zusatzleuchten" und nicht von "Nebelscheinwerfern" die Rede ist....

VG
Klaus
Die genauen Definitionen kommen vom Gesetzgeber und nicht vom Autohersteller, sprich, was in der Bedienungsanleitung steht ist "wurscht".
Nebelscheinwerfer sind Nebelscheinwerfer, Tageslicht ist Tageslicht und alles muss so und son geschaltet sein das es der StrVo entspricht. alles andere sit Spielerei und Blender gibts schon genug.
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Alt 30.03.2014, 10:35   #8
Hatschi
Benutzer
 
Benutzerbild von Hatschi
 
Registriert seit: 29.02.2004
Ort: Kärnten
Beiträge: 2.571

Xedos 9 2.0 V6; Xedos 9 2,5 V6; Rexton 2,7XDi

Halli Hallo

Steht das nicht in eurer StVo das zB. das Verwenden von gedimmten Neblern als TFL verboten ist?

Aber Christians Post ist doch eindeutig, da braucht man nicht um diverse Auslegungen zu diskutieren.

Hatschi
__________________
Hatschi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2014, 10:52   #9
wirthensohn
Administrator
 
Benutzerbild von wirthensohn
 
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Ort: Bingen am Rhein
Beiträge: 8.568

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Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Zitat:
Zitat von Hatschi Beitrag anzeigen
Steht das nicht in eurer StVo das zB. das Verwenden von gedimmten Neblern als TFL verboten ist?
In Deutschland sind und waren Nebelscheinwerfer als Tagfahrleuchten unzulässig.

Gemäß StVZO dürfen Nebelscheinwerfer obendrein ausschließlich zusammen mit Standlicht und/oder Abblendlicht leuchten, während Tagfahrleuchten ausschließlich ohne Standlicht und Abblendlicht leuchten dürfen. Somit ist die Verwendung von Nebelscheinwerfern als Tagfahrlicht in Deutschland ohnehin schon ausgeschlossen.

Dimmen von Nebelscheinwerfern wäre allerdings auch schon wieder unzulässig.

Eine legale Möglichkeit, im Xedos unten im Stoßfänger sowohl Nebelscheinwerfer als auch Tagfahrlicht verbauen zu können, wäre, die originalen Nebelscheinwerfer durch die Blenden von Serie 1 (wenn keine Nebelscheinwerfer werksseitig verbaut waren) zu ersetzen und darin dann kombinierte Tagfahrlicht-/Nebelscheinwerfer-Einheiten zu integrieren, die als solche Kombination zugelassen sind.

Ford beispielsweise hat solche Kombinationen in einigen Modellen werksseitig verbaut und es ist zulässig, zugelassene Leuchten von anderen Fahrzeugen zu verbauen. Bei ebay findet man da massenhaft solche kombinierten Leuchten, wie diese hier:

http://www.ebay.de/itm/LED-Tagfahrli...item19e36496f7

Gruß,
Christian
wirthensohn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2014, 19:51   #10
streetfighter.xs
Gast
 
Beiträge: n/a
ich hab noch nebelscheinwerfer
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