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Blinker
kann mann die Blinker dauerhauft leuchten lassen
sowie bei den ammis als art positionsleuchte also ich meine die die vorne neben ablendlicht sind? oder is das illegal |
Sowas ähnliches wollte ich auch schonmal machen, ich hätte aber extra noch zwei 5W Birnen in die Blinker gebastelt, damits weiß leuchtet.
Oba das ganze aber legal ist wage ich zu bezweifeln. mfg, Wolfgang |
Das ist auf jeden Fall illegal. Grundsätzlich sind solche Positionsleuchten bei uns gar nicht zulässig. Zulässig sind alleine zusätzliche Seitenmarkierungsleuchten an der Seite des Fahrzeugs, also z.B. direkt seitlich an den Stoßfängern, nicht nach vorne leuchtend. Leuchtende Blinkleuchten sind bei uns ebenfalls generell nicht zulässig.
Technischer Hintergrund: bei US-Modellen leuchtet nicht der Blinker. Es handelt sich in der Regel um spezielle Leuchteneinheiten mit Zweifadenglühlampen, bei denen der 21W-Glühfaden wie bei uns das Blinken übernimmt, während der 5W-Glühfaden das Leuchten übernimmt. Oder aber um entsprechend direkt für zwei einzelne Glühlampen (einmal 21W, einmal 5W) konstruierte Leuchten. Du kannst das bei uns aber so nicht legal umsetzen, da jede Veränderung der Leuchte, auch durch einsetzen eines anderen Leuchtentyps dessen Zulassung erlöschen lässt, wodurch die Betriebsgenehmigung des gesamten Fahrzeugs hinfällig ist. Diese Bastelei ist offensichtlich unzulässig, so dass Du es bei einer Verkehrskontrolle oder Hauptuntersuchung beim TÜV achtkantig um die Ohren gehauen bekommst. Es gibt aber auch spezielle elektronische Schaltungen, die die vorhandene 21W-Glühlampe mit geringer Spannung als dauerleuchtendes Standlicht ansteuert. Das ist natürlich auch nicht zulässig. Hinzu kommt, dass gemäß StVZO Standlicht in unseren Breitengraden generell weiß zu leuchten hat, nicht gelb. Gruß, Christian |
guuut denn hat sich das ja wohl erledigt^^
aber danke für eure schnelle antwort |
Bei den Blinkerbirnen gilt doch generell, es muss beim Blinken Orange leuchten. Somit wären theoretisch gesehn chrom brinen auch zulässig ohne dass man sich ärger einholt?
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Zitat:
Und dieser Sockel ist in unseren Blinkern nicht erlaubt. ;) Theoretisch. :cheesy: mfg, Wolfgang |
Zitat:
Dass diese PY21W-Lampen "eigentlich" in unseren Blinkerleuchten gar nicht passen und darin auch nicht zulässig sind, hat Wolfgang ja bereits erwähnt. Aber man kann sie einsetzen - streng genommen erlischt dadurch natürlich auch die Zulassung der Leuchte und damit die Betriebsgenehmigung des Fahrzeugs. Natürlich hat das hier eine ganz andere Qualität als ständig gelb leuchtendes Standlicht oder gar Xenon-Nachrüstbrenner.... ;) Gruß, Christian |
eeh PY21W?.. ich dachte die heißen BA15S und BAU15S.?
Es gibt ja nur die mit den gegenüberliegenden Pins und den Schrägsitzenden Pins. Zur not kriegt man beide Fassungen in unseren Sockel rein, wenns sein muss mit roher gewalt. Hab ich hier alles schon rauslesen können :-D Mal sehn hab mir jetzt aufblöd irgendwas billiges bestellt. Ich mein kein Mensch kommt auf die Idee, sich dann wirklich die Fummlerei, vorallem beim X zu machen um zu schauen was auf der Birne steht :D greetz Gkiokan |
Zitat:
Der Lampentyp aber PY21W, hab da nicht ganz mitgedacht beim schreiben. ;) mfg, Wolfgang |
Du verwechselt Lampentypen und Sockeltypen. Der Lampentyp P21W (klar, weiß leuchtend, Blink-/Brems-/Rückfahrtlicht) passt in den Sockel BA15s; der Lampentyp PY21W (Blinker, gelb leuchtend) passt in den Sockel BAU15s.
Gruß, Christian |
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