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micha1abc 14.04.2013 22:19

Sind die Felgen vom Mazda 323 BF zulässig?
 
Ich habe mir bei Ebay ein paar gebrauchte Felgen mit Reifen vom Mazda 323 BF Sportive gekauft. Es sind 16 Zöller mit 205/45/16. und original von Mazda.
Darf ich die auf meinem X6 fahren oder kann es Probleme geben Tüv etc...




Gruß Christian

neo303 14.04.2013 22:46

ich denke diese frage ist prinzipiell relativ leicht zu beantworten:
sind die felgen im typenschein des autos eingetragen, an dem du sie betreiben willst? ja -> kein problem; nein -> nächste frage
hast du für die felgen ein gutachten, in dem das auto angeführt ist, auf dem du sie betreiben willst? ja -> kein problem (sollte man aber schleunigst in den typenschein eintragen lassen); nein -> problem

das ein mazda-logo drauf ist, ist egal - das berechtigt nicht mehr und nicht weniger zum betrieb auf anderen autos als jede andere felge auch.

da die felgen, wie du sagst, von einem 323 bf sind, bin ich mir aber sehr sicher, dass du sie am x6 nicht betreiben darfst. immerhin ist der x6 ja auf der 626-plattform, also alleine von da her schon "größer" und schwerer. außerdem machts, soweit ich gehört hab, alleine schon einen unterschied, ob der x6 den 16v- oder den v6-motor hat. aber da bin ich mir selber nicht so sicher...

mfg

wirthensohn 15.04.2013 07:35

Ich nehme mal an, dass die Räder nicht vom 323 BF aus den 80er Jahren stammen, denn den gab es weder als Sondermodell "Sportive", noch würden dessen Felgen überhaupt montierbar sein. Es kann also nur der 323F BJ sein?!

Dann geht das Problem schon los: die Reifen sind zu klein. Möglicherweise würde das ein TÜV-Prüfer sogar noch durchgehen lassen, empfehlenswert ist es jedoch nicht und im Extremfall übersteigt der Tacho die maximal zulässige Abweichung von 7% sogar und eine kostspielige Tachoangleichung wäre nötig.

Grundsätzlich sind ausschließlich die originalen X6-Alufelgen von der Allgemeinen Betriebsgenehmigung (ABG) des Xedos 6 abgedeckt. Für alle anderen Felgen, egal welche, benötigst Du *immer* entsprechende Gutachten, ABEs und/oder TÜV-Abnahmen. Immer. Ansonsten fährst Du mit nicht zulässigen Rad-/Reifen-Kombinationen und damit ohne Betriebsgenehmigung durch die Landschaft.

Jetzt kommt das nächste Drama:

Für die Abnahme von Felgen braucht man ein Teilegutachten für die Felgen passend zum Fahrzeugmodell, um eine Abnahme nach §19(3) StVZO zu erlangen. Darin steht dann auch, welche Reifengrößen für das jeweilige Auto verwendet werden dürfen.

Eine Stufe "professioneller" (und teurer) wäre die Abnahme nach §19(2) StVZO, wofür man zumindest ein sogenanntes Festigkeitsgutachten für die Felgen benötigt. Bei mir war das beispielsweise bei den Schmidt-Felgen der Fall, die ja individuell gefertigt werden und für die es daher kein Teilegutachten geben kann. Man sprich dann schon von einer Einzelabnahme.

Nimmst Du nun Original-Mazda-Felgen von einem anderen Mazda, hast Du aber weder ein Teilegutachten noch ein Festigkeitsgutachten. Du hast also schlicht gar keine Papiere zu den Felgen. So gewesen auch bei meinen Felgen für den Winter, die vom Mazda6 GH stammen. Das läuft dann auf eine Abnahme nach §21 StVZO hinaus.

Das geht auch, solange die Achslasten des "Spenderfahrzeugs" höher sind, also die des "Empfängerfahrzeugs". Salopp gesagt müsst der 323F BJ schwerer sein, als der Xedos 6. Da habe ich aber erstmal Zweifel.

Übrigens: rechne für so eine §21-Abnahme - je nach TÜV und Region - mit etwa 120 bis 150 Euro.

Einfach nur drauf stecken und damit fahren, geht aber in gar keinem Fall.

Gruß,
Christian


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