Zitat:
Zitat von JWBehrendt
Ja, aber eben nur in dem begrenzten Rahmen seiner Computerliste.
Wenn Du aber eine ABE hast, egal ob für Felgen oder Fahrwerke, gelten diese nur für die im ABE-Text benannten Zubehörteile & den beschriebenen Bedingungen.
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Zu willst mich nicht verstehen, oder?
Ihr driftet immer ab auf das was der Prüfer macht. Mir geht es um die technisch korrekten Möglichkeiten. Und da gibt es
bezogen auf den Abrollumfang (!!) immer einen zulässigen Bereich ohne Prüfung/Korrektur der Tachoabweichung.
Wenn aber für eine betreffende Reifengröße im Vergleich zu einer anderen zusätzliche Aufgaben auf den Prüfer zukommen, ist das eine andere Geschichte. Wird aber oft dann mit "geht nicht" von seiten des Prüfers beantwortet.
Zitat:
Zitat von JWBehrendt
Wohlgemerkt, so läuft's in D & ich könnte mir vorstellen, daß es in A ähnlich abläuft.
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Nein, bei uns is es etwas anders. Wir müssen wegen allem zum Zivil-Ing. Büro der dann ein Gutachten macht. Äquivalent zu eurer §21.
Mit dem Unterschied, dass diese nicht "beamtet" sind sondern "echte" Techniker und das technisch mögliche in Form eines Gutachtens umsetzen.