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Alt 20.05.2018, 15:50   #4
Mazda RX-7 SA
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X9 2,5i V6 MTX '00; X6 2,0i V6 MTX '98 & X9 FL '02
Mazda 6 MPS 2006 & Mazda RX-7 SA 1981
Zitat:
Zitat von wirthensohn Beitrag anzeigen
Hintergrund: diese Leuchteneinheiten (=Scheinwerfer) sind gemäß europäischer Betriebsgenehmigung des Xedos 9 genau so und *nur so* abgenommen und zugelassen, wie sie original sind. Also zwar mit den vorhandenen gelben Flächen, aber eben ohne Funktion, ohne Leuchtmittel und ohne einfache Möglichkeit zur Inbetriebnahme. Wenn Du nun diese gelben Teile zum Leuchten bringst - egal wie - erlischt die Betriebsgenehmigung der Leuchteneinheiten (weil sie ja verändert wurden und nicht mehr der Zulassung entsprechen) und damit erlischt automatisch auch die Betriebsgenehmigung des gesamten Autos, das dadurch nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf.
Juristisch (z.b. vor Gericht) ist das natürlich korrekt.
Wir haben es halt der EU-Regelwut zu verdanken, dass "alles" zugelassen sein muss. Eine reine Erfüllung der technischen Anforderungen (was die E-Zulassung ja macht) reicht leider nicht....

Wenn Veränderungen aber prinzipiell die technischen Anforderungen erfüllen und es nur an der Zulassung "scheitert" wird:
1.) es keinem auffallen (außer jemand weiß dass es Original anders ist)
2.) einem keiner grobe Fahrlässigkeit vorwerfen können

Also würde ich sowas machen. Habe ich auch bereits: 4 Rückleuchten bei MPS und X9 sowie Xenon auf BiXenon beim MPS.


Zitat:
Zitat von wirthensohn Beitrag anzeigen
Eine ganz andere Frage ist hierbei natürlich: wird das jemals irgendwer bemerken und wird es eine Stilllegung oder Strafe dafür geben? Möglicherweise nein. Genau so, wie selbst ein noch so aufmerksamer TÜV-Prüfer auch bei mir noch nie die bei all meinen X9 als Schlusslicht zweckentfremdeten Nebelschlussleuchten jemals bemägelt hat. Eben, weil es schlicht original aussieht
Genau! Und das liegt auch daran, dass es keine "blumpe" Veränderung ist. Sondern es wird nur eine bereits vorbereitete Funktion aktiviert.

Das bringt mich zum nächsten Punkt.
Wir wissen ja gar nicht, was genau bei solchen Leuchten in der Zulassung enthalten ist. Es ist klar, dass mindestens das was im Auslieferungszustand "funktioniert" zugelassen sein muss.
Aber wer sagt denn, dass Mazda nicht "alles" in der Zulassung prüfen hat lassen und später entschieden hat etwas für den deutschen/europäischen Markt weg zu lassen? Kann ja sein....


Zitat:
Zitat von Dino_72 Beitrag anzeigen
Ich denke dann kann ich auch nicht die Scheinwerfer nehmen die ich in der bucht aus Kanada gesehen habe.
Wenn bei euch diese Seitenmarkierungsleuchten grundsätzlich zulässig sind, würde ich solche SW einbauen.
Für mich persönlich überlege ich eher, diese Leuchten zu schwärzen oder ganz entfernen.


Zitat:
Zitat von Dino_72 Beitrag anzeigen
Und wie bekomme ich die vorderen Scheinwerfer ausgebaut? Muss dafür der vordere Stoßfänger ab?
Ja, dazu muss die Stoßstange ausgebaut werden.
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