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Alt 28.06.2011, 12:48   #1
foxkiller
Gast
 
Beiträge: n/a
einspruch gegen mobilen blitzer

ich wollte mich mal erkundigen ob irgendjemand von euch damit schon seine erfahrungen gemacht hat. angeblich soll ich (abzüglich toleranz) 21 km/h zu schnell gewesen sein.

schon ein bisschen bitter...

nun mach ich mir allerdings hoffnungen, dass ich mit einem einsoruch gar keine so schlechten karten habe, da ich erstens nur einen km/h runter muss und zweitens es sich dabei um einen mobilen blitzer gehandelt hat.

grüße aus dem pott
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Alt 28.06.2011, 13:37   #2
Christian Lenz
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Benutzerbild von Christian Lenz
 
Registriert seit: 28.08.2006
Ort: Gladbeck
Alter: 59
Beiträge: 438

Xedos 6, V6, Serie 2 (Bj.: 1994, LPG); 267.000 km

Volvo V40 D3 II (BJ. 2013, Diesel)

Das sieht in der Regel nicht so gut aus! Wenn kritisch ist brauchst Du dann eh einen Anwalt.
Dürfte Dich 80 € zzgl Verwaltungskosten und einen Punkt kosten.

Wo haben sie Dich denn erwischt?

Moin Moin
Christian
__________________
--
Volvo V40 D3
150 PS, 5 Zyl. Diesel
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Alt 28.06.2011, 13:49   #3
nordfly
Benutzer
 
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Registriert seit: 12.04.2008
Ort: Nortorf
Alter: 38
Beiträge: 766

Hyundai Genesis Coupe 3.8 V6

Kann mich Christian nur anschließen.
Wenn's du Einspruch einlegst brauchst du früher oder später doch einen Anwalt. Und die Kosten werden dann sicher höher sein, als deine jetzige Strafe.

Ich würde einfach "schlucken". Und der eine Punkt sollte dich auch nicht stören.
__________________
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (verkauft 2012)

Tuscani 2.7 V6 (verkauft 2016)

Hyundai Genesis Coupe 3.8 V6
nordfly ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2011, 13:59   #4
foxkiller
Gast
 
Beiträge: n/a
das problem ist, dass ich momentan in der probezeitVERLÄNGERUNG bin... (nein der führerschein wird bei dem jetzigen verstoß nicht wegkommen und es gibt auch keine erneute verlängerung )

und es geht mir ein bisschen auch ums prinzip^^ hört sich villeicht dumm an, ist aber so

auf dem hinweg sind es nämlich 70 und auf dem rückweg dann 50.

bin extra nochmal kontrollieren gefahren...

und unserre weniger freundlichen gesetzteshüter, die richtig abfeiern wenn man da angehalten worden ist.
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Alt 28.06.2011, 13:59   #5
foxkiller
Gast
 
Beiträge: n/a
ach und rechtsschutz ist vorhanden...
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Alt 28.06.2011, 15:42   #6
Eddyk
Benutzer
 
Registriert seit: 29.06.2009
Beiträge: 920

Mazda Xedos 6 2.5i 24V 149kW, Bj98
Mit nem guten Anwalt ginge sicher das, kenne die genauen Umstände nicht, aber wenn ein und die selbe Strecke unbegründet in die eine Richtung mit 70 und die andere 50 begrenzt ist, wäre dies anfechtbar, einerseits gegen die Kontrolle der Polizisten und die unbegründete(?) Begrenzung durch die Komune.

Ich bin kein Anwalt und dies ist nur eine Überlegung!

Nur die Sinnfrage bei der geringen Strafe wäre nicht beantwortet.
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Alt 28.06.2011, 18:59   #7
-=LuX=-
Benutzer
 
Benutzerbild von -=LuX=-
 
Registriert seit: 07.04.2010
Beiträge: 2.525

Xedos 9 2.3i V6 Miller Cycle TB89
Xedos 6 2.0i V6 CA69, MX-6 2.5 V6 GA5V
Ich würde mal zusätzlich einige Punkte ins Spiel bringen:
  • RS tatsächlich ohne Selbstbeteiligung?? Sonst lohnt sich das bei der Summe ohnehin nicht.
  • Es geht bei der Bestrafung nicht um den Grund für eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Die ist einfach Fakt und nur das zählt.
  • Worauf sollte sich denn der Einspruch denn sonst abstützen? Toleranzen sind ja schon abgezogen.

Weiterer Punkt: Für solche Fälle macht kein Anwalt (schon garnicht ein "rennomierter") Wind. Der fordert Akteneinsicht an und kassiert sein Honorar, irgendwann schickt er die Akte zurück und das war's. Glaub nicht im Ernst, dass der mit so einem Bagatellfall seine teuer bezahlte Zeit verschwendet, die setzt er (für ihn) wirtschaftlicher ein.

Ich kann garnicht nachvollziehen, dass Du überhaupt über einen Widerspruch nachdenkst. Nach meiner Auffassung unter den gegebenen Umständen völlig sinn- und aussichtslos.

Die einzige Chance wäre, wenn Du als Fahrer auf dem Foto nicht eindeutig identifizierbar wärest. Denn es gilt ja die Fahrer- und nicht die Halterhaftung. Als Halter kannst Du die Aussage verweigern, wenn ein Angehöriger gefahren ist. Auch wenn's kein Angehöriger war, das kann ja keiner nachweisen.

Wenn Du das hinkriegst, bekommst Du zwar keine Punkte, aber als Halter ein Fahrtenbuch auferlegt und das kostet Dich mindestens genausoviel Geld an Gebühren.

Mein Rat: Nimm's einfach als Lebenserfahrung mit.

Gruß
Jürgen
__________________
Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht.
-=LuX=- ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2011, 22:01   #8
MaKe
Gast
 
Beiträge: n/a
Hallo,
kleiner Tipp: erklären Deiner Rechtsschutzversicherung den Fall, und zwar genauso wie er tatsächlich war.
Wenn die Leute Deiner Versicherung Chancen sehen, da was rauszuholen, werden sie die Kosten übernehmen. Wenn nicht, dann nicht. Ganz einfach.

Gruß
MaKe
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Alt 29.06.2011, 06:10   #9
Christian Lenz
Benutzer
 
Benutzerbild von Christian Lenz
 
Registriert seit: 28.08.2006
Ort: Gladbeck
Alter: 59
Beiträge: 438

Xedos 6, V6, Serie 2 (Bj.: 1994, LPG); 267.000 km

Volvo V40 D3 II (BJ. 2013, Diesel)

Dito:
Anfrage bei der Versicherung, das macht soweit ich weiss, der Anwalt, und dann mal sehen, was sich tut. Auf jeden Fall schindest Du da einiges an Zeit.

Wo haben Sie Dich denn im Ruhrpott geblitzt?

Moin Moin
Christian
__________________
--
Volvo V40 D3
150 PS, 5 Zyl. Diesel
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Alt 29.06.2011, 12:49   #10
foxkiller
Gast
 
Beiträge: n/a
um genau zu sein auf dem weg von holzwickede nach unna^^
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