Nein, das ist natürlich nicht erlaubt. Im Gegenteil, es ist verboten. Auch hier gilt wieder das übliche: es erlöschen die Betriebsgenehmigung des Fahrzeug und der Versicherungsschutz.
Auch Tagfahrleuchten müssen zugelassen sein und das E-Prüfzeichen tragen.
Gerade bei Tagfahrleuchten würde ich auf derartige Experimente verzichten, da viele Ordnungshüter Tagfahrleuchten noch immer mit Nebelscheinwerfern verwechseln, die ja nur unter bestimmten Umständen betrieben werden dürfen, und daher man bevorzugt kontrolliert wird.
Gruß,
Christian
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