Es ist nicht verboten, die Tachobeleuchtung per LEDs auf blau umzubauen. Es ist allerdings auch nicht erlaubt. Eine rechtliche Grauzone also. Solange das Licht aber nicht so grell ist, dass es nach außen blau leuchtet und die Funktion und Ablesbarkeit der Instrumente nicht beeinträchtigt wird, wird es niemand bemängeln.
Allerdings verbietet sich der Umbau auf blauen Tacho meiner Meinung nach schon deshalb, weil das jahrelang in jedem VW so verbaut wurde und auch heute noch in jedem peinlich verbastelten Polo, Golf und Co. zu finden ist. Zumal blaue Tachos selbst bei Polo- und Golf-Baumarktbastlern inzwischen mega-out ist...
Davon mal abgesehen: worin liegt der Sinn einer Tachobeleuchtung in der Farbe, die das menschliche Auge mit Abstand im schlechtesten erkennen kann, die im Dunkeln den schlechtestmöglichen Kontrast bietet? Selbst bei den Blitzmerkern in Wolfsburg, bei denen jede intelligente Erkenntnis Jahrzehnte zum Vordringen zu den Verantwortlichen benötigt, hat sich inzwischen herumgesprochen, dass Blau die unergonomischste aller möglichen Farben ist - und die es bereits wieder abgeschafft haben...
Gruß,
Christian