Was steht denn bei Dir genau im Kaufvertrag? Vermutlich:"...unter Ausschluß jeder Gewährleistung." Wenn da aber möglicherweise nochwas steht wie: "Das Fahrzeug hat keine Mängel.", dann könntest Du dem Vorbesitzer tatsächlich mit Deinem Rechtsanwalt kommen. Das wäre dann (juristisch) eine unzutreffende Beschreibung des Kaufobjektes im Kaufvertrag, sofern Du nachweisen kannst, daß der Mangel offensichtlich schon vor dem Verkauf bestanden haben muß. Dann könntest Du auf "Wandel" klagen, also der Vorbesitzer bekommt sein Auto wieder zurück und Du Dein Geld.
Ich persönlich habe allerdings damit vor 18 Jahren mit meinem ersten Auto schlechte Erfahrungen gemacht. Es gab nach Monaten einen "Vergleich", am Ende hat mir ein Kumpel das Schweißen beigebracht, ich habe die vergammelten Seitenschweller an meinem "mängelfreien" 1er Golf selbst repariert...
Gerd
P.S.: Bei einem "Vergleich" trägst Du als Kläger 4/5tel der Verfahrenskosten, das habe ich damals hinterher erfahren...
Geändert von Meister Lampe (26.05.2010 um 21:02 Uhr)
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