hi jabroni!
sicher sieht auch geil aus aber so wird er sicher auch sehr hart und meiner wirbelsäule zuliebe habe ich die weniger "maltretierende" version gewählt.man wird ja auch nicht jünger....
der typ vom tüv(wurde gleich in der werkstatt erledigt) meint,das die federn trotz betriebserlaubnis noch in die papiere eingetragen werden müssen.ich habe einen untersuchungsbericht bekommen in dem steht,das ich die anbaubescheinigung zusammen mit den fahrzeugpapieren im fahrzeug mitführen muss.
auf der "bestätigung der ordnungsgemäßen änderung nach §19 abs.3 stvo bla,bla"
steht nun allerdings,das die änderung unverzüglich in die papiere übernommen werden muss?
was denn nun?reicht es wenn ich den ganzen papierkram mit mir führe oder muss ich die federn jetzt noch extra eintragen lassen?
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grüße sebastian