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Elektrik Licht, Alarmanlagen, Fernbedienungen, ... |
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15.05.2010, 21:10
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#1
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Gast
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Frontscheinwerfer---> schwarz
ich mal wieder.
Hab mal ne Frage hab ja jetzt mein 92' v6 so und der hat ja vorne Chrome optik vor der Ablendlinse. Nun meine Frage kann mann das SChwarz machen (lackieren oder pulverbeschichten?)
Ist das Legal?
und oder geht das?
Weil Grill denn auch schwarz pulverbeschichten sieht bestimmt geil aus.
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15.05.2010, 21:21
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#2
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Benutzer
Registriert seit: 22.01.2008
Ort: Glauchau
Alter: 38
Beiträge: 1.078
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Klar geht das.
Scheini backen, zerlegen, plaste lacken,zammbaun fertsch und hoffen das dicht ist.
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15.05.2010, 21:33
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#3
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Benutzer
Registriert seit: 08.10.2008
Ort: Kärnten
Alter: 35
Beiträge: 5.220
Xedos 6 1.6 16V Serie 1 83kW
BMW E38 735iA V8 176kW / Toyota GT86 147kW
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Legal ist das ganze halt nicht.
mfg, Wolfgang
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15.05.2010, 21:39
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#4
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Administrator
Registriert seit: 30.07.2003
Ort: Bingen am Rhein
Beiträge: 8.568
Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
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Das Chromteil sollte eigentlich kein aktiver Bestandteil der Lichtquelle sein, folglich dürfte es kein technisches Problem sein, diese Chromblende schwarz zu lackieren oder zu beschichten.
Ob das Ganze nachher noch gescheit aussieht, wenn der Projektor für's Abblendlicht schwarz erscheint, während der innere Teile des Scheinwerfers (Fernlicht, Standlicht) nicht schwarz ist, sei mal dahin gestellt.
Unumstößliche Tatsache ist jedoch, dass es sich dabei um eine Veränderung eines zugelassenen Bauteils (Scheinwerfereinheit) handelt, wodurch zwangsläufig dessen Zulassung erlischt und damit automatisch die Betriebsgenehmigung des gesamten Fahrzeugs. Das Fahrzeug darf damit nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden.
Gruß,
Christian
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15.05.2010, 22:03
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#5
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Benutzer
Registriert seit: 25.06.2007
Ort: Karlsruhe
Alter: 36
Beiträge: 1.146
Mazda Xedos 9 , Miller
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Hallo,
schaul mal hir http://xedos-community.de/showthread...schwarz&page=2
ist eigentlich ganz einfach.
Gruß,
Alex
__________________
1. Mazda 323 Bg // BLAU
2. Mazda Xedos 6 v6 // GRAU
3. Mazda Xedos 9 v6 Miller // BLAU
4. Mazda Xedos 9 v6 KL (Schlachter) // ROT
5. Mazda Xedos 9 v6 Miller (zum Heizen) // GRÜN
___________________________________
6. Mazda Xedos 9 v6 Miller (zum aufbauen) // GRÜN
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31.05.2010, 08:45
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#6
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Benutzer
Registriert seit: 08.02.2004
Ort: Herzberg/Elster
Alter: 30
Beiträge: 1.410
Xedos 6
Xedos 6, Mazda 5 Sportsline
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Zitat:
Zitat von wirthensohn
Das Chromteil sollte eigentlich kein aktiver Bestandteil der Lichtquelle sein, folglich dürfte es kein technisches Problem sein, diese Chromblende schwarz zu lackieren oder zu beschichten.
Unumstößliche Tatsache ist jedoch, dass es sich dabei um eine Veränderung eines zugelassenen Bauteils (Scheinwerfereinheit) handelt, wodurch zwangsläufig dessen Zulassung erlischt und damit automatisch die Betriebsgenehmigung des gesamten Fahrzeugs. Das Fahrzeug darf damit nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden.
Gruß,
Christian
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Moin,
ist doch ein Wiederspruch, wenn es kein relevantes Bauteil ist kann man es lackieren.
Ist doch wie eine Motorhaube, Tür oder Kotflügel im Austausch vom Schrott in einer anderen Farbe.
Ohne darfst du nicht, Farbe egal.
Die original Seitenschweller zu lackieren ist auch nicht illegal, das Bauteil ist aber eigentlich in schwarz homologisiert. Oder der Schalterträger im Innenraum, den viele hochglanzschwarz haben. Illegal, weil es den Fahrer blenden kann? Wohl kaum. Aber abnehmen muss es der TÜV auch nicht.
Durch die Farbveränderung der Chromabdeckung änderst du nicht die Funktion wie z.B. durch einen Xenonbrenner. Warum sollte also die ABE erlöschen?
LittelSix
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Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe (Walter Röhrl)
Ich wohne auf dem Land, wir füllen Diesel nur in Traktoren und Baumaschinen.
Seit 01.09.2000 dem Xedos treu. Meine Chronologie
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31.05.2010, 08:56
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#7
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Administrator
Registriert seit: 30.07.2003
Ort: Bingen am Rhein
Beiträge: 8.568
Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
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Sorry Frank, aber das ist Unsinn und der Vergleich zwischen Seitenschweller und Scheinwerfer hinkt gewaltig.
Der Seitenschweller ist als solcher Bestandteil der Struktur des Fahrzeugs. Von der Farbe steht in der allgemeinenen Betriebsgenehmigung genau so wenig, wie von der Farbe des Kotflügels oder der Türen. Auch gibt es für den Seitenschweller keine separate Prüfung und Zulassung und ebenso kein E-Prüfzeichen.
Der Scheinwerfer, konkret die Leuchteneinheit ist aber als gesamtes Bauteil separat geprüft und zugelassen worden, erkennbar durch das E-Zeichen und die Prüfnummer. In dem Moment, wo Du die Leuchteneinheit zerlegst und irgendetwas daran veränderst, ganz gleich was, erlischt die Zulassung der Leuchteneinheit.
Ob das dann die Funktion verändert oder beeinträchtigt, spielt keine Rolle. Es handelt sich um eine Veränderung an einem zugelassenen Bauteil und damit erlischt die Zulassung.
Auch Innenraumteile haben keine separate Prüfung und Zulassung erfahren. Auch diese Teile besitzen keine E-Zulassung und -Prüfzeichen. Man darf sie lackieren und modifizieren, so lange die Sicherheit und Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Der feine Unterschied ist die Prüfung und Zulassung der Leuchteneinheiten als gesamtes Bauteil.
Gruß,
Christian
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31.05.2010, 10:05
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#8
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Benutzer
Registriert seit: 08.02.2004
Ort: Herzberg/Elster
Alter: 30
Beiträge: 1.410
Xedos 6
Xedos 6, Mazda 5 Sportsline
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Moin,
wenn ich die richtig verstanden habe dann ist die Karosse als solche kein Bauteil und hat kein E-Zeichen? Das heist ja ich kann lustig daran rumändern? Kann ich doch aber nicht - wenn ich was ranschraube muss ich das abnehmen lassen sonst erlischt die Zulassung.
Irgendwie bekomme ich die Kurve nicht! Ich verstehs einfach nicht. Für mich sind der Chromrand und der Seitenschweller sehr wohl als solches zu vergleichen - beides ist nicht zwingent nötig. Egal ob Bauteil mit E oder ohne E.
Wenn ich eine Auto zum Harlekin mache erlöscht doch nicht die ABE. Und das Licht kommt doch von hinter der Linse und wird von dieser gebrochen, man bringt nichts direkt davor an.
Quasi ändere ich ja dieses Bauteil nicht - eben wie lackierte Seitenschweller.
Also erkläre es mir bitte nochmal.
LittelSix
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31.05.2010, 10:25
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#9
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Administrator
Registriert seit: 30.07.2003
Ort: Bingen am Rhein
Beiträge: 8.568
Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
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Nochmal: die Leuchteneinheit wurde, so wie sie ist, konstruiert und separat geprüft und zugelassen worden. Und mit Leuchteneinheit ist der hintere Gehäuseteil, die Glasscheibe vorne dran und alles im Inneren gemeint. Die Zulassung für diese Leuchteneinheit ist nur in unverändertem Zustand gültig. Egal, was Du an dieser Leuchteneinheit veränderst, lässt auf jeden Fall diese Zulassung erlöschen.
Logischer und einfacher geht es nicht mehr und hier ist das Gesetz auch mal verständlich und logisch.
Wenn Du die Chromumrandung im Scheinwerfer lackierst, ist das natürlich eine unzulässige Veränderung. Du musst dafür ja erst mal die Leuchteneinheit zerlegen und manipulierst dann ein Teil dieser als Gesamteinheit geprüften und zugelassenen Leuchteneinheit - nämlich ein Teil im Inneren dieses Bauteils.
Der originale Schweller hat keine separate Zulassung, keine separate Prüfung und auch keine Prüfnummer. Er gehört einfach so zum Auto. Für Karosserieteile gelten aber ganz andere Regeln als für Leuchten und Leuchtmittel. Einen Schweller darfst Du natürlich lackieren und Du darfst natürlich auch daran arbeiten, z.B. Rost durch neue Bleche ersetzen.
Gruß,
Christian
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31.05.2010, 11:12
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#10
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Benutzer
Registriert seit: 08.02.2004
Ort: Herzberg/Elster
Alter: 30
Beiträge: 1.410
Xedos 6
Xedos 6, Mazda 5 Sportsline
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Zitat:
Zitat von wirthensohn
Du musst dafür ja erst mal die Leuchteneinheit zerlegen und manipulierst dann ein Teil dieser als Gesamteinheit geprüften und zugelassenen Leuchteneinheit - nämlich ein Teil im Inneren dieses Bauteils.
Der originale Schweller hat keine separate Zulassung, keine separate Prüfung und auch keine Prüfnummer. Er gehört einfach so zum Auto. Für Karosserieteile gelten aber ganz andere Regeln als für Leuchten und Leuchtmittel. Einen Schweller darfst Du natürlich lackieren und Du darfst natürlich auch daran arbeiten, z.B. Rost durch neue Bleche ersetzen.
Gruß,
Christian
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Aha. Irgendwie lustig und traurig das zwei in ihrer Bedeutung gleiche Teile so unterschiedlich bewertet werden.
Ist das zerlegen dann schon illegal? Weil Putzen wollte ich das schon mal richtig und fluten will ich nicht wegen der Wasserflecken - ist das auch schon Manipulation?
Du merkst es schon - ich werd gerade kleinlich.
LittelSix
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