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Alt 17.08.2011, 19:17   #1
jochy
Gast
 
Beiträge: n/a
Reden Der nächste...

Hallo an alle.
Auch ich möchte mich hiermit vorstellen.

Habe acht Jahre lang bei Mazda geschraubt, tue es aber seit 10 Jahren nicht mehr. Mittlerweile fahre ich meinen zweiten X6, der gleichzeitig mein neunter Mazda ist. Es ist ein V6 mit Automatik, blau, etwas tiefer, 17"-Räder, die hinteren Scheiben getönt, Grill geschwärzt, Rückleuchten mit weißen Blinkern verbaut und der Wählhebel gekürzt. Habe noch zwei weiße Blinker von meinem MX-3 entdeckt, mache sie am Wochenende dran und wasche den X6, dann mache ich ein paar Bilder.

Ich weiß noch, als der Chef '94 endlich autorisierter X-Händler wurde, den ersten Xedos6 kaufte und ihn als Vorführwagen zuließ. Das Design, der unübertroffene V6, die weißen Blinker und Tachbeleuchtung, eigentlich einfach alles: zur damaligen Zeit war der Xedos ein Gedicht, und auch heute noch ist dieses Auto außergewöhnlich. Okay, ich gucke sicherlich durch eine Mazda-Brille, aber das tun wir hier wohl alle, doch auch subjektiv gesehen ist der Xedos eine exzellent schlichte Vollendung der Eleganz.
Der Vorführ-Xedos ist dann auch mein Hochzeitauto gewesen.

Das Licht am Xedos6 ist je nach Witterung mehr oder weniger grausam und es gibt bessere Automatiken auf dem Markt, aber ich will an meinen '95er X6 mal ein H-Kennzeichen dranmachen. Habe zwar sämtliche Literaur für den 6er und den 9er, aber eine solche Community ist Gold wert, bin bestimmt nicht der einzige mit einem solchen Wunsch.


mfG

jochy
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Alt 17.08.2011, 19:28   #2
GIFT2
Benutzer
 
Benutzerbild von GIFT2
 
Registriert seit: 09.11.2004
Alter: 62
Beiträge: 3.418
Herzlich Willkommen jochy.

Was du da geschrieben hast trifft es ganz genau.

Zitat:
Zitat von jochy Beitrag anzeigen
Habe zwar sämtliche Literaur für den 6er und den 9er, aber eine solche Community ist Gold wert, bin bestimmt nicht der einzige mit einem solchen Wunsch.
Theorie ist das eine, die Praxis sieht oft anders aus.
Viel Spaß hier bei uns.

LG, Gift
GIFT2 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.08.2011, 10:27   #3
Neudi1988
Gast
 
Beiträge: n/a
Mit dem H - Kennzeichen hast du mit mir noch den nächsten Spinner gefunden. Ich hab zwar einige Umbauten vor, aber mit entsprechendem Abstand zum Mindestalter einer H-Zulassung tut das der Ausstellung keinen Abbruch.
Mindestens zehn Jahre müssen es sein soweit ich weiß.

Herzlich willkommen in der Com, wird dir noch einiges bringen hier! Wärst der erste, der seinen Account hier still legt weil ihm das Forum keine Infos liefern kann

In diesem Sinne,

Viel Spaß!
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Alt 18.08.2011, 16:54   #4
jochy
Gast
 
Beiträge: n/a
H-Kennzeichen

Hallo und danke fürs Willkommenheißen.

@Neudi1988:
nicht ganz. Die Umbauten müssen in den ersten zehn Jahren nach der Zulassung passiert sein - so will's der Katalog für die §23-Abnahme.

Es ist aber auch so: die Änderungen müssen damals zumindest möglich gewesen sein, also wenn es die Teile in meinem Fall 1995-2005 gegeben hat.

Ausnahme:KLR (in meinem X6 ist ein Minikat verbaut), Verbesserungen des Abgasverhaltens dürfen auch frisch sein.

Aber wir haben noch paar Jahre. Bis dahin ändert der Gesetzgeber die Vorschriften bestimmt wieder. Und nicht nur einmal...

mfG

jochy
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Alt 19.08.2011, 09:14   #5
Neudi1988
Gast
 
Beiträge: n/a
Ahja, wusste ich nicht. Zehn Jahre nach der Erstzulassung oder nach der Zulassung auf mich?

Dass das Gesetz bis dahin noch oft geändert wird denke ich auch. Ich glaube auch dass es da jetzt schon sehr viel Spielraum für Veränderungen gibt. Wenn ich überlege, was für krass getunte Hot - Rods ich schon gesehen habe, mit Teilen und Motoren die es damals sicher noch nicht gab und die hatten auch eine H - Kennung, dann wird ein Bisschen Sporttuning sicher in Ordnung sein.

Ansonsten kaufe ich mir ein paar bestimmte Originalteile nach wenn es hart auf hart kommt. Bestimmt kann man sich zu Nutzen machen, dass das Auto in Originalzustand zurückversetzbar WÄRE, wenn ich denn WOLLTE.
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Alt 19.08.2011, 09:35   #6
wirthensohn
Administrator
 
Benutzerbild von wirthensohn
 
Registriert seit: 30.07.2003
Ort: Bingen am Rhein
Beiträge: 8.568

Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Für ein H-Kennzeichen dürfen nur Modifikationen am Fahrzeug durchgeführt sein, die entweder zeitgenössisches Tuning sind, in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung (!) verbaut wurden, der Sicherheit oder der Umwelt dienen.

Ein KLR oder Minikat ist natürlich zulässig. Bei einem uralten Renault 4 darf man auch einen Katalysator nachrüsten, obwohl es sowas damals noch gar nicht gab und das entsprechende Umrüstset erst vor wenigen Jahren auf den Markt kam.

Einen Oldtimer mit schwacher Trommelbremsanlage darf man auch auf eine Scheibenbremsanlage (z.B. von einem anderen, moderneren Auto) umrüsten, da es der Sicherheit dient. Wenn Du natürlich in 11 Jahren mit einem '92er X6 mit K-Sport-Bremsanlage ankommst, wird das nix mit H-Kennzeichen...

Spoiler, Tieferlegungen usw. sind auch zulässig, sofern es die entsprechenden Teile damals schon gab. Du kannst auch beispielsweise einen 626 GC aus den 80ern mit einem der grausig hässlichen KüWe-Bodykits verunstalten, denn die gab es damals ja offiziell für dieses Fahrzeug. Wer's mag...

Beim X6 könnte man eigentlich fast alles machen, denn fast alles gab es 1992-1999 schon. Man kann verdammt viel machen. Letztendlich ist der Ermessensspielraum des TÜV-Prüfers größer, als man glaubt.

Gruß,
Christian
wirthensohn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.08.2011, 13:00   #7
Neudi1988
Gast
 
Beiträge: n/a
Aha, also mach mit der KL ab morgen keine Probleme. Danke für die Info. Keine Sorge Christian, von Verunstaltung redet keiner. Ich weiß was der X für ein schönes Auto ist und er ist sicher kein Patient für klassisches Murat - Tuning. Wenn dann werden professionell Sachen gemacht...und natürlich immer erst Technik vor Optik.
Nichts lächerlicheres als ein krass verspoilertes Auto mit Werksleistung...

Naja jetzt mal schauen was mir noch einfällt / in die Hände kommt. Für ein Bodykit könnte ich mich entscheiden, wenn es nicht danach aussieht als hätte ein kläglicher Versuch stattgefunden, das Auto in ein Raumschiff zu verwandeln.
Da wird aber die Auswahl beim X wohl sehr begrenzt sein, habe noch nichts gefunden außer die beiden Kits bei Peter im Shop und seinen Eigenbau. Letzteren finde ich mit Abstand am Schönsten, aber da wird der Prüfer meckern wenn es so weit ist

Verfällt eine H - Kennung, wenn man Originalteile auf Lager hat und sie dran machen könnte?
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Alt 19.08.2011, 19:02   #8
jochy
Gast
 
Beiträge: n/a
H

Hallo.

@Neudi1988:
pass auf mit der Verspoilerung, Amtsdeutsch: Luftleiteinrichtungen. Es dürfen mittlerweile nur noch Teile verbaut werden, für die es ein Teilegutachten (=TG) existiert. Besonderes Augenmerk ist dabei auf TG vom TÜV Österreich zu legen. Jetzt ganz deutlich - ich möchte auf keinen Fall den Mitforumanen aus Ö zu nahe treten, aber diese TG werden von unserem KBA reihenweise zurückgezogen, und zwar für alle möglichen Umrüstungen. Es gibt wohl noch vereinzelt Sachverständige, die Verspoilerungen per Einzelabnahme eintragen, aber das tun sie nur, bis sie von einer Kontrolle erwischt werden. Also, nur mit gültigen TG möglich!

Was meinst du mit dem Verfall des H bei Originalteilen, ich habe das nicht richtig verstanden.


@wirthensohn:

Christian, ich bin beeindruckt von deinen Kenntnissen auf verschiedenen Gebieten. Das war ich aber schon, als ich in der Wiki über Xenonlicht gelesen habe.

Aber das mit dem Ermessensspielraum des TÜV-Prüfers... Schön wär's! Unser Gesetzgeber spinnt schon echt auf einem sehr hohen Niveau, und die EU macht da munter mit, manchmal stehen einem die Haare zu Berge, Sachverstand ist nicht gefragt, nur stumpfes Befolgen von z.T. kruden Vorschriften. Das liegt daran, dass die EU Einzelabnahmen abschaffen will, sodass nur Teile verbaut werden dürfen, die eine EG-Typgenehmigung haben. Der Grund: die werden ähnlich erteilt wie TG, und schon bei diesen muss der Hersteller ein QM-System unterhalten. Sachverständige werden also zu Fachidioten degradiert. Siehe die von Neudi1988 erwähnten Hot-Rods: der §21cStVZO samt Katalog war noch recht "human", seit 2006 gilt der §23FZV mit seinem Katalog... für manche Forderungen dort gehört denen, die das ausgedacht haben, eine Antriebswelle über die Birne gebraten. Mehrmals. Und für die anderen Vorschriften noch paar Mal.

Der Ermessensspielraum eines TÜVers schwindet immer mehr und es wird immer schlimmer, viel ist nicht mehr übrig. Das weiß ich aus eigener bitterer Erfahrung - bin nämlich einer.

Könnte einen neuen Thread aufmachen, etwa: "Die Absurdität mancher gesetzlicher Regelungen" - und ihn ganz allein füllen.

Na gut, etwas Dampf abgelassen, geht wieder. Christian, vielleicht solltest du diese H-Nummer in ein anderes Thema schieben? Wird zwar erst in einigen Jahren aktuell sein, aber die Spoiler-Geschichten sollte man vielleicht jetzt schon wissen, bevor man unter Umständen irgendwo etwas kauft, was nicht eingetragen werden kann.

Noch eine Anmerkung an alle, die umfangreiche Umbauten vorhaben: sprecht vorher mit dem Sachverständigen vor Ort darüber. Erspart man sich (und ihm) später eine Menge Frust. Es lohnt sich unter Umständen, mehrere zu fragen, weil einige durch die ständigen Kontrollen den Sachverstand freiwillig abgeschaltet haben und sich an nichts mehr trauen, das aus dem Rahmen fehlt. Andere (noch) nicht. Und - man hat dann auch eine Kostenvorstellung.

mfG
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