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Alt 07.05.2004, 13:04   #1
Roland
Gast
 
Beiträge: n/a
Lichter zu tief ???

Hallo zusammen!

Jetzt hab ichs endlich geschafft. War beim TÜV und hab zur AU und Hauptuntersuchung auch mein Fahrwerk mit den Felgen eingetragen bekommen.
Nachdem ich ja die Radkästen bördeln und ziehen lassen hab, war der TÜV endlich zufrieden. Wie sollte es aber auch anders sein, hat der TÜV-Heini was anderes zum Meckern gefunden. Naja es ist ja weit bekannt, dass in meiner Gegend die TÜV-Prüfstellen oder Prüfer alle ein Rad abhaben...

Er meinte dass mein Abblendlicht zu tief ist. Dann gabs erst mal ne fette Diskussion. Also nicht der Lichtstrahl, denn den kann man ja einstellen, wie hoch oder tief er leuchtet. Es geht um den Scheinwerfer selber. Wenn man vom Boden aus bis zum Mittelpunkt der Abblendlicht-Linse misst, dann habe ich nur noch eine Höhe von 48,5 cm. Laut Vorschrift müssten es aber mind. 50 cm sein.
Hat schon mal jemand sowas gehört????
Der Prüfer meinte, dass sich mein Fahrwerk nach einiger Zeit noch ein wesentliches gesetzt hat und er noch tiefer geworden ist.
Letztendlich, nach langem Diskutieren hat er mir es eingetragen. Er sagte aber, dass bei einer Polizeikontrolle ich gezwungen werden könnte, das Fahrwerk wieder auszubauen.
Von der Neigung her müsste ja alles gleich geblieben sein, denn ich hab ja die 30/30 Federn drin. Also ist er ja gleichmäßig runtergekommen.
Ich möchte mal wissen, was die zu anderen Fahrwerken wie KAW sagen, die noch tiefer sind...
Naja, mir egal. Die Deutschen spinnen eh mit ihrer scheiss Bürokratie und Genehmigungsverfahren...


Gruss
Roland
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Alt 07.05.2004, 14:39   #2
xedi6
Gast
 
Beiträge: n/a
Re: Lichter zu tief ???

die vorschrift gibt es tatsächlich... also 50 cm müssen es sein, ...so nu kommt der springende punkt, dass manche fahrzuege schon vom werk aus unter 50 cm haben.. die sind auch zugelassen,.. also wenn der prüfer das einträgt, dann ist das eingetragen, er hat ja die befugnis vom staat. und wenn ein polizist mich anhällt (ich habe k.a.w 50/35) dann sag ich dem, dass er sich um seine aufgabe kümmern soll und der tüv darum ob mein fahrwerk zugelassen ist oder nicht. und dann lass ich es auf ein gerichtsverfahren ankommen.. ich meine da soll mir der liebe richter sagen, wen ich damit gefährde und warum man dann tatsächlich für die 30/30 federn mit standardfelgen sogar ne allgemeine betriebserlaubnis mitbekommt..(da ist es auch unter 50cm) also an deiner stelle würd ich mir keine gedanken machen, fahr ruhig so und wenn ein polizist dich anhällt, dann sicherlich nicht wegen dem licht, die sind an golf und co. gewöhnt, wo das licht eh 1,50m vom boden ist.. LOOOLLLL....also die bürokratie in diesem land ist sicherlich nicht mehr normal.. aber was solls wir müssen es akzeptieren. aber eins muss ich sagen, einige sachen sind schon ok, was der tüv macht, ich meine wenn ich mir mal ansehe was manche machen, find ich das richtig, dass sie hinschauen, aber ob mein licht nu 50 oder 49 cm vom boden ist, ist meiner meinung nach quatsch... also viel spass beim kurvenfahren
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Alt 07.05.2004, 15:48   #3
wirthensohn
Administrator
 
Benutzerbild von wirthensohn
 
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Beiträge: 8.567

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Re: Lichter zu tief ???

Also man kann es auch echt übertreiben. Ich verstehe nicht, wieso in einigen Regionen die Prüfstellen in vernüftigem Maße darauf achten, dass alles seine Richtigkeit hat und alles sicher ist und in anderen Regionen total kleinkariert und beamtenmäßig auch die unwichtigste Regelung pingelig genau ausquetschen um es Autobesitzern schwer zu machen. Absurd.

Wenn ich mal mich mit Roland vergleiche: der Xedos ist mein fünftes Auto, allesamt gepflegt tiefergelegt (außer Xedos) und natürlich so breit wie möglich alu-bereift. Immer alles an der Grenze (beim letzten 323 schon fast darüber). Ich habe Erfahrungen mit 7 Prüfstellen (TÜV/DEKRA) aus 3 Orten. Es wurde immer ordentlich geprüft, getestet und eingetragen. Probleme gab es nie.

Jetzt kommt Roland mit "bescheidenen" 16"-Alus und kriegt diese nicht mal mit viel Phantasie und ohne Karosserieumbauten eingetragen. Mein 18-Zöller sind größer, breiter, schwerer und alles ist knapper und nichts ist umgebaut - und trotzdem: geprüft, getestet und für eintragungswürdig befunden.

Geschweige denn, dass bei Roland die Federwegbegrenzer beim TÜV auf Gegenliebe gestoßen wären. Bei mir haben sich TÜV *UND* DEKRA die Sache genauestens angeschaut; es hat alles gepasst, also hatte keiner der Prüfer etwas dagegen. Warum auch?

Ich würde wetten, wenn ich meinen Xedos obendrein noch 50/35mm tieferlegen lassen würde, wäre das auch kein Problem. Bei Roland enden schon 30mm in einer Quasi-Katastrophe.

Das kann es doch wohl nicht sein!?

Gruß,
Christian
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