Richtig. In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals KFZ-Schein) und in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals KFZ-Brief) ist das alternative Reifenformat, zumeist schmälere Reifen für den Winter, nicht mehr angegeben. Bei einer Verkehrskontrolle hat daher die Polizei seit Einführung der neuen EU-Papiere im Oktober 2005 zusätzliche Arbeit, da sie erst mal abfragen muss, ob die montierten Reifen gemäß der Fahrzeugbetriebsgenehmigung zulässig sind.
Diese Fahrzeug-Betriebsgenehmigung bekommst Du als Fahrzeugbesitzer aber niemals ausgehändigt. Sie liegt beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg und beim Fahrzeughersteller.
Schau mal hier, da siehst Du meinen alten KFZ-Schein mitsamt den beiden, werksseitig laut Betriebsgenehmigung erlaubten Reifengrößen beim V6. Weitere Reifengrößen wären dann eintragungspflichtig und werden im großen Textfeld unten aufgelistet (TÜV-Abnahmen).
Gruß,
Christian