Ja, Spurplatten alias Distanzscheiben müssen entweder eine ABE haben, die mitzuführen ist, oder sie müssen abgenommen und eingetragen werden.
In der Regel werden Distanzscheiben zusammen mit den Sommerpellen montiert, wenn diese nicht so weit wie gewünscht nach außen stehen und dann werden sie gemeinsam mit dem Sommerpellen vom TÜV abgenommen. Sie sind dann in der Regel in den Fahrzeugpapieren eingetragen.
Ganz ohne ist es unzulässig und das Auto hat damit keine Betriebsgenehmigung, da es sich dabei ganz klar um eine technische Änderung am Fahrzeug handelt, die einer Begutachtung bzw. einem Gutachten bedarf.
Oder anders ausgedrückt: Dein Arbeitskollege sollte darauf hoffen, dass er nie in eine Verkehrskontrolle gerät, bei der die Spurplatten dem kritischen Auge des Polizisten auffallen....
Gruß,
Christian