Ok, da habe ich wohl unsauber formuliert.
Ich meine nicht das Teilegutachten vom Hersteller, sondern die Änderungsabnahme vom TÜV, nach An- oder Umbau. Ich dachte, das wäre klar, zumal es bei einer §21 Abnahme natürlich auch gar keine Teilegutachten gibt, deswegen ja die Einzelabnahme. Und für irgendwelche Herstellerbescheinigungen interessiert sich die Zulassungsstelle ja nicht.
Jetzt werden mir auch die anderen Antworten klar.
Gruß
Jürgen