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Alt 26.05.2010, 19:20   #11
hörnchenmeister
Benutzer
 
Benutzerbild von hörnchenmeister
 
Registriert seit: 22.01.2008
Ort: Glauchau
Alter: 38
Beiträge: 1.078
Das erste was ich damals nach dem Kauf meines X gemacht hatte war:

Serviceheft auf, letzte Werkstatt rauskram und angerufen.

Die können wenn es ein Autohaus ist, anhand der Fahrgestellnummer die Kiste im System finden und dir den letzten bekannten KM Stand sagen.

Ansonsten die üblichen Verdächtigen wie Ölzettel, Abnutzung von Pedalen/Lenkrad usw.
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Alt 26.05.2010, 19:20   #12
DJ KONOS
Gast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von GIFT2 Beitrag anzeigen
Was waren denn deine Gründe das du das Auto gekauft hast ?
So dere erste eindruck wahr der hammer steht auch noch da wie neu kein Rost
lack auch noch tip top
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Alt 26.05.2010, 19:40   #13
aca89
Benutzer
 
Benutzerbild von aca89
 
Registriert seit: 09.12.2008
Ort: Wien
Beiträge: 595

Mazda Xedos 6 V6 Serie 2
Opel Astra G Coupe Bertone Edition
Ja schön geschminkt halt.....

außen hui, innen pfui

mfg
ALex
__________________
aCa
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Alt 26.05.2010, 20:42   #14
Meister Lampe
Gast
 
Beiträge: n/a
Was steht denn bei Dir genau im Kaufvertrag? Vermutlich:"...unter Ausschluß jeder Gewährleistung." Wenn da aber möglicherweise nochwas steht wie: "Das Fahrzeug hat keine Mängel.", dann könntest Du dem Vorbesitzer tatsächlich mit Deinem Rechtsanwalt kommen. Das wäre dann (juristisch) eine unzutreffende Beschreibung des Kaufobjektes im Kaufvertrag, sofern Du nachweisen kannst, daß der Mangel offensichtlich schon vor dem Verkauf bestanden haben muß. Dann könntest Du auf "Wandel" klagen, also der Vorbesitzer bekommt sein Auto wieder zurück und Du Dein Geld.
Ich persönlich habe allerdings damit vor 18 Jahren mit meinem ersten Auto schlechte Erfahrungen gemacht. Es gab nach Monaten einen "Vergleich", am Ende hat mir ein Kumpel das Schweißen beigebracht, ich habe die vergammelten Seitenschweller an meinem "mängelfreien" 1er Golf selbst repariert...
Gerd
P.S.: Bei einem "Vergleich" trägst Du als Kläger 4/5tel der Verfahrenskosten, das habe ich damals hinterher erfahren...

Geändert von Meister Lampe (26.05.2010 um 21:02 Uhr)
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Alt 27.05.2010, 00:40   #15
Phoenix
Benutzer
 
Benutzerbild von Phoenix
 
Registriert seit: 24.03.2009
Ort: Jena
Beiträge: 374

Xedos 9 2.0 (2000)

Hi,

erst am willkommen im Forum. schade, dass du so schlechte Erfahrungen machen musstest. Aber aus denen lernt man am meisten.

Kannst du nachweisen, das der Verkäufer behauptet hat, dass es nur zwei Vorbesitzer hatte (Inserat etc.)? Dann einfach den Vertrag anfechten, das Auto zurückgeben und gut ist - notfalls mit einem Anwalt.

Wegen der Sachmängel wird schwierig bei einem Privatkauf.

HTH ...
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Alt 27.05.2010, 10:00   #16
Gkiokan
Benutzer
 
Benutzerbild von Gkiokan
 
Registriert seit: 10.10.2009
Ort: München
Alter: 34
Beiträge: 862

X6 2.0 `95 & X9 2.5 `94

Xedos 9 / Audi 80

Hallo und auch ein Willkommen von mir.
Mach dir erstmal nicht son Kopf um das Auto, das kriegen wir zur not wohl alle zusammen hin, aber ne juristische Sache wie meine Vorrädner schon sagten, irgendwelche Indizen zu finden womit man das Auto dann noch zurückgeben könnte.

War da nichtmal irgendwas mit Generelles Rückgaberecht innerhalb der ersten 14 Tagen???

Kommt natürlich auch auf den Vertrag drauf an, ob er hingeschrieben hat "Ohne Rückgaberecht und Gewährleistung".

greetz
Gkiokan
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Bei Interesse bitte per PN oder Email melden. .Xedos 9 2013 UserTheard `click`

Fahrzeuge xedos 6 2.0 `95 & xedos 9 2.5 `94 & Mecedes-Benz C280 W202 200PS & Probe GT
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Alt 27.05.2010, 10:25   #17
wirthensohn
Administrator
 
Benutzerbild von wirthensohn
 
Registriert seit: 30.07.2003
Ort: Bingen am Rhein
Beiträge: 8.568

Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Es gibt kein "generelles Rückgaberecht". Hat es nie gegeben und wird es nie geben, insbesondere nicht bei Geschäften zwischen Privatpersonen.

Was Du meinst, ist das gesetzliche Widerrufsrecht bei sogenannten Haustürgeschäften oder bei telefonisch abgeschlossenen Geschäften zwischen einem Unternehmen und einer Privatperson.

Das Einzige, womit man dem Verkäufer kommen könnte, wäre der Vorwurf der arglistigen Täuschung - wenn also gravierende Mängel am Fahrzeug vorhanden sind und man dem Verkäufer nachweisen kann, dass er die Mängel kannte, sie aber absichtlich und wissentlich verschwiegen hat.

Gruß,
Christian
wirthensohn ist offline   Mit Zitat antworten
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