Re: So habs auch geschafft!
Ja aber nur maximal bis zu 30 % über den Zeitwert und es muss dann alles in einer Werkstatt gemacht und nachgewiesen werden. In vielen Fällen wird das ausserdem nur geacht wenn man nachweist das es sich um ein Liebhaberfahrzeug handelt. Meistens wird dann noch verstärkt drauf geachtet wie der Wartungs und Pflegezustand des Fahrzeugs ist.
Hat man in der Wartung und oder in der Pflege am Fahrzeug geschlampt dann kann es passieren das man auf Wirtschaftlichen totalschaden abgerechnet wird.
mfg
mitoma
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