Das Gitter ist doch nicht illegal. Solange die Teile nicht scharfkantig überstehen, irgendwen verletzen können oder den Fahrer stören, ist daran überhaupt nichts auszusetzen.
Die gesetzlichen Regelungen zum Seitenblinker sind leider auch nicht eindeutig und weichen zwischen StVZO und ECE-Regelung sogar voneinander ab. Im Netz findet man unterschiedliche Aussagen. Allerdings sind die Seitenblinker Bestandteil der KBA-Betriebsgenehmigung.
Generell gilt: es spricht nichts dagegen, die originalen Seitenblinker zu entfernen, sofern man an anderer, geeigneter Stelle mit zugelassenen Leuchten (mit E-Prüfzeichen) Ersatz schafft. Blinker in den Außenspiegeln wäre ein adäquater Ersatz - allerdings ist das wieder so ein total doofer und sinnfreier neuer Modetrend....
Gruß,
Christian