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		| FahrwerkFedern, Stoßdämpfer, Bremsen, Räder, Reifen |  
 
	
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		|  09.04.2010, 21:52 | #11 |  
	| Gast | 
			
			Was soll ich jezt machen ?? Felge verkaufen ??? Ich habe schonn neue Goodheyer eingezogen! Also , alles im arsch ! Danke fu alle !!!   |  
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		|  09.04.2010, 21:58 | #12 |  
	| Administrator 
				 
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					Zitat von w00lf  @Christian: die Felgen hab ich von Martin (mazolaexodus). Ihm ist nichts aufgefallen, mir ist nichts aufgefallen, und wie gesagt, die Felgen gabs als Originalzubehör von Mazda. Hab ich schon in einem meiner Xedosprospekte gesehen.   
Die passt 100%. |  Wie hast Du das geprüft? Einfach nur mal von außen drüber geschaut, ob es der Karosseriekante nicht zu nahe kommt? Oder wirklich richtig ordentlich und korrekt mittels Verschränkungstest, diagonal über Kreuz komplett eingetauchten Rädern und gleichzeitig maximal eingeschlagenen Vorderrädern? Genau das macht ein TÜV-Prüfer nämlich bei der Abnahme und zwar aus gutem Grund - nämlich dem hier beschriebenen Grund.
 
	Zitat: 
	
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					Zitat von w00lf  PS: die 7" Felge ET55 kommt dem Federbein NÄHER als die 7.5" Felge ET48.    (Oder steh ich jetzt komplett neben der Spur? o.O) |  Die 7" Felge kommt bei angenommener identischer ET48 dem Federbein um 6,35 mm *weniger* nahe. Erhöhen wir nun gedacht die Einpresstiefe auf ET55, wandert die Felge um 7 mm weiter zum Federbein hin, wodurch die 7" ET55 tatsächlich um 0,65 mm näher am Feder steht, als die 7,5" ET48.
 
Gruß, 
Christian
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		|  09.04.2010, 22:00 | #13 |  
	| Benutzer 
				 
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					Zitat von wirthensohn  Eine 7" breite Felge ist um 12,7 mm schmaler als eine 7,5" breite Felge (1 Zoll = 25,4 mm). Da die Felgenmitte bei gleichbleibender ET an der gleichen Stelle bleibt, ist die Außenkante der 7" breiten Felge logischerweise 6,35 mm weniger weit nach außen und 6,35 mm weniger weit nach innen zum Federbein.
 Reine Mathematik: eine Felge in 7x17" ET55 kommt dem Federbein um 0,6 mm weniger nahe als eine 7,5x17" ET48.
 
 Bei so knappen Verhältnissen kann schon ein nicht perfekt eingestellter Sturz oder eine nicht optimale Spur oder Spreizung den Unterschied ausmachen zwischen Schleifen und nicht Schleifen.
 
 Gruß,
 Christian
 |  ach ja...logisch...sorry kleiner denkfehler vo mir    ..danke
		 
				__________________Gruss
 Daniel
 Wer das Ziel nicht kennt, wird den Weg nicht finden.
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		|  09.04.2010, 22:02 | #14 |  
	| Benutzer 
				 
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					Zitat von wirthensohn  Die 7" Felge kommt bei angenommener identischer ET48 dem Federbein um 6,35 mm *weniger* nahe. Erhöhen wir nun gedacht die Einpresstiefe auf ET55, wandert die Felge um 7 mm weiter zum Federbein hin, wodurch die 7" ET55 tatsächlich um 0,65 mm näher am Feder steht, als die 7,5" ET48. |  Ja das meinte ich.    
Zum anderen Thema: ich habs nur geprüft in dem ich voll eingeschlagen hab und dann die Abstände rundum "erahnt" bzw. ertastet hab. (Hab da ein gewisses Gefühl. ^^) 
Außerdem hätte ich das nach über einer Saison irgendwann gemerkt, wenn da ein Problem bestünde.    
mfg, Wolfgang
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		|  09.04.2010, 22:03 | #15 |  
	| Administrator 
				 
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					Zitat von edi76  Was soll ich jezt machen ?? Felge verkaufen ??? Ich habe schonn neue Goodheyer eingezogen! Also , alles im arsch ! Danke fu alle !!!  |  Wenn ich jetzt böse wäre, würde ich sagen: hättest Du Dich mal vorher informiert oder hier nachgefragt. Aber ich bin nicht böse, als sage ich das nicht    
Fakt ist: wenn es schon schleift, kriegst Du diese Räder nicht abgenommen, ohne Abnahme keine Betriebsgenehmigung, ohne Betriebsgenehmigung darfst Du das Auto so im öffentlichen Straßenverkehr nicht nutzen. Und dass es nicht sicher ist, hast Du ja schon selbst bemerkt.
 
Hinzu kommt übrigens, dass die Vorschriften 2008 stark verschärft wurden und es nun nicht mehr so einfach ist, ohne Gutachten Originalfelgen eines anderen Autos zugelassen zu bekommen. Die meisten TÜV-Prüfer verweigern dies inzwischen völlig.
 
Wenn Du jetzt mit Spurverbreiterungen arbeitest und die Räder weit genug nach außen bekommst, dass nichts mehr schleift, *könntest* Du es evtl. mit viel Glück und einem willigen TÜV-Prüfer etwas kostspieliger nach §21 StVZO abgenommen bekommen. Könnte aber auch sein, dass Du es nicht abgenommen bekommst. Streng genommen ist das Ganze nach aktueller Lage der Verordnungen in Deutschland gar nicht mehr eintragungsfähig.
 
Es gibt auf dem freien Zubehörmarkt enorm viele Felgen in verschiedensten Designs, die ein passendes Teilegutachten für den Xedos 6 mitbringen und damit passend, zulässig und eintragungsfähig sind.
 
Gruß, 
Christian
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