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		|  26.05.2010, 20:20 | #11 |  
	| Benutzer 
				 
				Registriert seit: 22.01.2008 Ort: Glauchau Alter: 39 
					Beiträge: 1.078
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			Das erste was ich damals nach dem Kauf meines X gemacht hatte war:
 Serviceheft auf, letzte Werkstatt rauskram und angerufen.
 
 Die können wenn es ein Autohaus ist, anhand der Fahrgestellnummer die Kiste im System finden und dir den letzten bekannten KM Stand sagen.
 
 Ansonsten die üblichen Verdächtigen wie Ölzettel, Abnutzung von Pedalen/Lenkrad usw.
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		|  26.05.2010, 20:20 | #12 |  
	| Gast | 
			
			
	Zitat: 
	
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					Zitat von GIFT2  Was waren denn deine Gründe das du das Auto gekauft hast ? |  So dere erste eindruck wahr der hammer steht auch noch da wie neu kein Rost 
lack auch noch tip top
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		|  26.05.2010, 20:40 | #13 |  
	| Benutzer 
				 
				Registriert seit: 09.12.2008 Ort: Wien 
					Beiträge: 595
				 
 
Mazda Xedos 6 V6 Serie 2 
Opel Astra G Coupe Bertone Edition
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			Ja schön geschminkt halt..... 
außen hui, innen pfui    
mfg 
ALex
		
				__________________aCa
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		|  26.05.2010, 21:42 | #14 |  
	| Gast | 
			
			Was steht denn bei Dir genau im Kaufvertrag? Vermutlich:"...unter Ausschluß jeder Gewährleistung." Wenn da aber möglicherweise nochwas steht wie: "Das Fahrzeug hat keine Mängel.", dann könntest Du dem Vorbesitzer tatsächlich mit Deinem Rechtsanwalt kommen. Das wäre dann (juristisch) eine unzutreffende Beschreibung des Kaufobjektes im Kaufvertrag, sofern Du nachweisen kannst, daß der Mangel offensichtlich schon vor dem Verkauf bestanden haben muß. Dann könntest Du auf "Wandel" klagen, also der Vorbesitzer bekommt sein Auto wieder zurück und Du Dein Geld.Ich persönlich habe allerdings damit vor 18 Jahren mit meinem ersten Auto schlechte Erfahrungen gemacht. Es gab nach Monaten einen "Vergleich", am Ende hat mir ein Kumpel das Schweißen beigebracht, ich habe die vergammelten Seitenschweller an meinem "mängelfreien" 1er Golf selbst repariert...
 Gerd
 P.S.: Bei einem "Vergleich" trägst Du als Kläger 4/5tel der Verfahrenskosten, das habe ich damals hinterher erfahren...
 
				 Geändert von Meister Lampe (26.05.2010 um 22:02 Uhr)
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		|  27.05.2010, 01:40 | #15 |  
	| Benutzer 
				 
				Registriert seit: 24.03.2009 Ort: Jena 
					Beiträge: 374
				 
 
Xedos 9 2.0 (2000)
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			Hi,
 erst am willkommen im Forum. schade, dass du so schlechte Erfahrungen machen musstest. Aber aus denen lernt man am meisten.
 
 Kannst du nachweisen, das der Verkäufer behauptet hat, dass es nur zwei Vorbesitzer hatte (Inserat etc.)? Dann einfach den Vertrag anfechten, das Auto zurückgeben und gut ist - notfalls mit einem Anwalt.
 
 Wegen der Sachmängel wird schwierig bei einem Privatkauf.
 
 HTH ...
 
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		|  27.05.2010, 11:00 | #16 |  
	| Benutzer 
				 
				Registriert seit: 10.10.2009 Ort: München Alter: 36 
					Beiträge: 862
				 
 
X6 2.0 `95 & X9 2.5 `94
  
Xedos 9 / Audi 80
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			Hallo und auch ein Willkommen von mir.Mach dir erstmal nicht son Kopf um das Auto, das kriegen wir zur not wohl alle zusammen hin, aber ne juristische Sache wie meine Vorrädner schon sagten, irgendwelche Indizen zu finden womit man das Auto dann noch zurückgeben könnte.
 
 War da nichtmal irgendwas mit Generelles Rückgaberecht innerhalb der ersten 14 Tagen???
 
 Kommt natürlich auch auf den Vertrag drauf an, ob er hingeschrieben hat "Ohne Rückgaberecht und Gewährleistung".
 
 greetz
 Gkiokan
 
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Bei Interesse bitte per PN oder Email melden.     .Xedos 9 2013 UserTheard `click`
Fahrzeuge  xedos 6 2.0 `95 & xedos 9 2.5 `94 & Mecedes-Benz C280 W202 200PS & Probe GT
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		|  27.05.2010, 11:25 | #17 |  
	| Administrator 
				 
				Registriert seit: 30.07.2003 Ort: Bingen am Rhein 
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Xedos 6 2.0 V6 (1992, blau) 
Xedos 6 2.0 V6 (1992, silbergrau)
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			Es gibt kein "generelles Rückgaberecht". Hat es nie gegeben und wird es nie geben, insbesondere nicht bei Geschäften zwischen Privatpersonen.
 Was Du meinst, ist das gesetzliche Widerrufsrecht bei sogenannten Haustürgeschäften oder bei telefonisch abgeschlossenen Geschäften zwischen einem Unternehmen und einer Privatperson.
 
 Das Einzige, womit man dem Verkäufer kommen könnte, wäre der Vorwurf der arglistigen Täuschung - wenn also gravierende Mängel am Fahrzeug vorhanden sind und man dem Verkäufer nachweisen kann, dass er die Mängel kannte, sie aber absichtlich und wissentlich verschwiegen hat.
 
 Gruß,
 Christian
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