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Alt 05.08.2007, 07:43   #1
RockyRobson
Gast
 
Beiträge: n/a
Unterbodenbeleuchtung

Ich spiele mit dem Gedanken, meinem X eine Unterbodenbeleuchtung zu verpassen.. Was nehme ich denn da am besten? Soll gut aussehen, ordentlich und gleichmäßig leuchten und alltagstauglich sein.
Gruß Rocky
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Alt 05.08.2007, 07:51   #2
Vogtlaender3
Gast
 
Beiträge: n/a
moin moin

also alltagstauglich iss sowas am allerwenigsten da verboten im strassenverkehr (vgl. § 49a StVZO).

Die Liste möglicher Folgen umfasst:

-Erlöschen Betriebserlaubnis -> 50 €, 3 Punkte
-Sicherstellung des Fahrzeugs zur Erstellung eines technischen Gutachtens -> Gutachterkosten
-Zwang zum Abbauen durch Verwaltungsanordnung -> (? €)
-Strafrechtliche Konsequenzen bei Unfall
-Zivil-(haftungs-)rechtliche Folgen bei Unfall
-unzulässige lichttechnische Einrichtung -> 5 €


kannst dich hier http://www.jom.de/ mal umschaun falls du dir trotzdem was anbaun willst.

gruss swen
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Alt 05.08.2007, 08:19   #3
RockyRobson
Gast
 
Beiträge: n/a
daß man das nur im Stand, oder auf Privatgelände darf, weiß ich. Im Strassenverkehr macht man es halt aus und fertig. Was der Bulle nicht weiß. macht den Bullen nicht heiß
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Alt 05.08.2007, 09:38   #4
Olli
Benutzer
 
Benutzerbild von Olli
 
Registriert seit: 02.09.2003
Ort: Düsseldorf
Alter: 39
Beiträge: 603

Xedos 6 V6 (Serie 1, BJ 1992)
smart ForTwo pulse (451, BJ 2008)
Schau mal in diesem Shop.

Ich würde wenn dann diese flexiblen LED-Varianten nutzen. Und auch jeden Fall würde ich versuchen, es eintragen zu lassen. Wenn du sicherstellst, dass es nur bei ausgeschalteter Zündung funktioniert und du die Tür öffnest, dann könnte es als Ausstiegsbeleuchtung eingetragen werden.

Gruß, Olli
Olli ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.08.2007, 09:56   #5
wirthensohn
Administrator
 
Benutzerbild von wirthensohn
 
Registriert seit: 30.07.2003
Ort: Bingen am Rhein
Beiträge: 8.563

Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Es ist mir zwar immer noch unbegreiflich, warum man mit blanker Gewalt unbedingt illegale Sachen an sein Auto basteln muss, zumal solche Spielereien längst out sind, aber nun gut, jedem sein Späßchen.

Aber:

Für Innenbeleuchtungen oder echte Ausstiegsbeleuchtungen (flache LED-Leuchten und die Türen geklebt) gilt das, was Olli geschrieben hat: man muss über entsprechende Beschaltung sicher stellen, dass diese Leuchten nur im Stand und bei abgeschaltetem Motor funktionieren.

UBBs dagegen sind grundsätzlich unzulässig und auch nicht eintragungsfähig. Klar, es wird auch Prüfer geben, die sowas abnehmen - hat ja auch schon Abnahmen von schleifenden Rädern und Folien auf den Frontscheiben gegeben - aber legal wird es dadurch noch lange nicht.

Bedenke: spätestens beim nächsten TÜV-Termin oder wenn zufällig mal eine Polizeistreife auftaucht, wenn Du die UBB an hast, wird es richtig unangenehm. Swen hat es schon richtig aufgelistet.

Und wenn Du mal einen Unfall hast und jemand die UBB entdeckt, das wird es richtig eklig. Dann nämlich hast Du keinen Versicherungschutz, dann kommt zum Schaden noch das von Swen genannte hinzu und obendrein möglicherweise noch eine Anzeige obendrauf. Und egal, ob Du Schuld warst oder nicht, die (gegnerische) Versicherung hustet Dir was.

Ich würde mir solche unnötigen Basteleien wirklich drei mal überlegen!

Kleine Anekdote am Rande aus meiner Polo-Zeit: da ist mal einer mit montierter UBB mit dem Unterboden an einer "geschwindigkeitsbegrenzenden Maßnahme" (Hügel) hängen geblieben. Erfolg, nach dem er mit Hilfe der zufällig nahenden Polizei befreit wurde: diverse Punkte, Bußgeld, Mängelkarte und Anzeige... und noch eine Anzeige wegen Verunreinigung der Straße hinterher...

Gruß,
Christian
wirthensohn ist offline   Mit Zitat antworten
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