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Alt 16.07.2011, 09:17   #11
bimhb
Gast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Eddyk Beitrag anzeigen
Aber mal ganz von der andere Seite betrachtet, wenn du so schnell unterwegs wärst (>180kmh), könntest du gar nicht so schnell 2 Spuren wechseln, ohne das dein Kfz ausbricht, da du es aber konntest, hattest du bestimmt genug Platz um ausreichend an Geschwindigkeit runterzubremsen.

Oder wolltest du einfach nur von rechts überholen und wurdest erwischt?
So etwas in der Art hatte ich auch gedacht.

Ich hol jetzt mal den Klugscheisser raus.

Grundsätzlich MUSS man so fahren, dass man bei einer Vollbremsung dem Vordermann NICHT reinfährt. Das gilt auch für deinen Hintermann.
Jetzt ist (wenn ich es richtig verstanden habe) der langsame PKW plötzlich auf die linke Spur gezogen. Das ist eine Situation, in der man sehr reflexartig handelt. Ich behaupte mal, das >95% auf die Bremse steigen und (wenn sie gut sind) nach rechts ziehen.
Die Frage für mich ist da noch: Wo war der LKW?
War er weit weg? Dann hättest du nur den PKW rechts überholt.
War er dicht dran? Dann hättest du mit dem Ausscheren des PKW rechnen können.

Ich stelle mir nur vor, dass ich in der Videoprüfstelle sitze: Da heizen zwei PKW mit über 180 Sachen über die Bahn. Der eine fährt sehr dicht auf. Der ist jetzt im Hauptaugenmerk. Plötzlich zieht der vordere der beiden ungebremst auf die Standspur und überholt PKW und LKW. Bei der Untersuchung wird auch noch Alkohol im Blut gemessen.
Als neutraler, klugscheissender Beamter würde ich ein Wettrennen unter Alkoholeinfluss vermuten.
Da aber Vermutungen nicht zu Bußgeldern führen (sollten) glaube ich, dass du relativ glimpflich dabei weg kommen dürftest. Eben auch, weil es keinen Schaden gab. Ich vermute so 80€ und 1-3 Punkte.
Fahrverbot vermutlich nicht, es sei denn, du bist ein Wiederholungstäter.
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Alt 09.08.2011, 12:09   #12
Neudi1988
Gast
 
Beiträge: n/a
Verdammt scharf getroffen bimhb,

mit bisher nur einem Punkt im Führerscheinleben aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit scheint von einer Belehrungsmaßnahme abgesehen zu werden.

Brief ist heute nach sieben Wochen angekommen, Strafmaß beläuft sich auf drei Punkte und 230 Euronen ohne Fahrverbot. Die Härte der Geldstrafe rührt vermutlich vom Alkohol her, nach Gesetzestexten ist nämlich Standspurfahrt zum Zweck des schnelleren Vorankommens mit 75 Euro behaftet.
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