Unmittelbar nach Einführung der neuen EU-Papiere war es übliche Praxis, dass die Zulassungsstellen alle §19.3-Eintragungen (normale technische Änderungen, belegt durch Teilegutachten und ABEs) aus dem Fahrzeugschein alias Zulassungsbescheinigung Teil I entfernt hatten und nur noch §19.2- bzw. §21-Eintragungen (sog. Einzelabnahmen) übernommen hatten.
Bei mir stand in den neuen Papieren daher nur noch die Autogasanlage drin, wo ich vorher sogar noch ein Beiblatt für die Eintragungen hatte. Einzige Änderung durch den KLR war unter Punkt 14 "SCHADSTOFFARM EURO 2".
Später hat mir ein TÜV-Prüfer aber dringend angeraten, doch bitte schon aus eigenem Interesse von der Zulassungsstelle alle Eintragungen wieder in die Zulassungsbescheinigung übernehmen zu lassen. Da sich herausgestellt hatte, dass es bei Verkehrskontrollen immer wieder zu erheblichen Problemen kam, hatte inzwischen auch das Kraftfahrbundesamt alle Zulassungsstellen angewiesen, wieder alle Eintragungen zu übernehmen.
Daher bin ich dieses Jahr noch mal zur Zulassungsstelle, wo mir nachträglich und KOSTENLOS (!) alle Eintragungen wieder in die Zulassungsbescheinigung eingetragen wurden, wodurch ich nun auch wieder ein Beiblatt habe.
Unter all diesen Eintragungen finde ich auch den Text "NACHGER.KAT AB 06.10.2005".
Gruß,
Christian
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