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Fahrwerk

Federn, Stoßdämpfer, Bremsen, Räder, Reifen


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Alt 11.04.2007, 21:11   #1
Martin S.
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Beiträge: 318

Xedos 6 1.6 16V (Serie 2)
Österreichische Halsabschneiderei!

Hallo!

Ich muss meinem Ärger Luft verschaffen.
War heute im Auftrag meines Vaters unterwegs um für seinen Premacy Alufelgen zu kaufen. Nichts besonderes, da reichen 15" mit 195/55 Reifen.

Aber was muss ich erfahren, es ist jetz in Österreich so, dass man ALLE Felgen die man kauft, auch wenn sie laut Hersteller aufs Fahrzeug passen und exakt die originale Dimesnsion (gleich wie die die werksseitigen) haben typisiert werden müssen! Alle ohne Ausnahme, außer man kauft isch vom original Fahrzeughersteller einen 2. Satz der originalen Alus, die oben waren.
Naja, denk ich mir kann nicht so schlimm sein, wenn man die originale Dimsension nimmt, ist das ja nur ne kleine Eintragung und ein Stempel, was kann das schon kosten - 250€! Ich glaub' ich träume! Egal welche Felgen man kauft, ma muss 250€ dafür zahlen, dass ein blöder Ziviltechniker die ABE der Felgen hernimmt und in den Zulassungsschein rein abschreibt - also manchmal möcht ich echt auswandern!

Achja, an alle Österreicher hier im Forum - ich war noch weil ichs nicht glauben konnte beim ÖAMTC, haben alles bestätigt und es gilt auch für alle Autos, also alle die schon seit langem irgendwas anderes als die originalen werksseitigen Alus am Auto haben müssen die entweder typisieren lassen oder bis hin zur Kennzeichenabnahme riskieren bei einer Kontrolle. Wird zwar nicht wirklich kontrolliert bei unauffälligen Felgen, aber im schlimmsetn Fall eines Unfalls könnte sich bei nicht eingetragenen Felgen (auch in der originalen Dimesnion) die Versicherung um die Zahlung drücken wenn man Pech hat!
Super Sache, naja, vielleicht haben das eh schon alle gewusst, mir isses neu - wie der Reifenhändler schon sagte, die meisten Händler sagens einem erst gar nicht - muss jeder selber wissen....

Ein echter Witz, hier wird man nur abgezockt, motorbezogene Steuer bis zum Abwinken, Versicherungen im Vergleich zum benachbarten Ausland ein Horror und das auch noch ... naja was solls.

Schönen Abend noch!
Martin S. ist offline   Mit Zitat antworten
    
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Alt 11.04.2007, 21:29   #2
Probmaker
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Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Martin S. Beitrag anzeigen
Hallo!

Ich muss meinem Ärger Luft verschaffen.
War heute im Auftrag meines Vaters unterwegs um für seinen Premacy Alufelgen zu kaufen. Nichts besonderes, da reichen 15" mit 195/55 Reifen.

Aber was muss ich erfahren, es ist jetz in Österreich so, dass man ALLE Felgen die man kauft, auch wenn sie laut Hersteller aufs Fahrzeug passen und exakt die originale Dimesnsion (gleich wie die die werksseitigen) haben typisiert werden müssen! Alle ohne Ausnahme, außer man kauft isch vom original Fahrzeughersteller einen 2. Satz der originalen Alus, die oben waren.
Naja, denk ich mir kann nicht so schlimm sein, wenn man die originale Dimsension nimmt, ist das ja nur ne kleine Eintragung und ein Stempel, was kann das schon kosten - 250€! Ich glaub' ich träume! Egal welche Felgen man kauft, ma muss 250€ dafür zahlen, dass ein blöder Ziviltechniker die ABE der Felgen hernimmt und in den Zulassungsschein rein abschreibt - also manchmal möcht ich echt auswandern!

Achja, an alle Österreicher hier im Forum - ich war noch weil ichs nicht glauben konnte beim ÖAMTC, haben alles bestätigt und es gilt auch für alle Autos, also alle die schon seit langem irgendwas anderes als die originalen werksseitigen Alus am Auto haben müssen die entweder typisieren lassen oder bis hin zur Kennzeichenabnahme riskieren bei einer Kontrolle. Wird zwar nicht wirklich kontrolliert bei unauffälligen Felgen, aber im schlimmsetn Fall eines Unfalls könnte sich bei nicht eingetragenen Felgen (auch in der originalen Dimesnion) die Versicherung um die Zahlung drücken wenn man Pech hat!
Super Sache, naja, vielleicht haben das eh schon alle gewusst, mir isses neu - wie der Reifenhändler schon sagte, die meisten Händler sagens einem erst gar nicht - muss jeder selber wissen....

Ein echter Witz, hier wird man nur abgezockt, motorbezogene Steuer bis zum Abwinken, Versicherungen im Vergleich zum benachbarten Ausland ein Horror und das auch noch ... naja was solls.

Schönen Abend noch!
also ich hab original Mazda alus (17") auf meinem Xedos9 drauf. Die stehn nicht im typenschein (sind also nicht eingetragen) aber von Mazda für das auto zugelassen..

Mein mechaniker hat gesagt das ganze ist so wie fahren ohne führerschein, und ich müsse nur den wisch den er mir mitgegeben hat herzeigen und ich muss dann zwischen 10 und 50€ strafe zahlen. Jedenfalls sind die felgen seit das auto neu ist (bj1996) drauf, und man wurde noch nie damit aufgehalten. Ich denk nicht mal dran sie eintragen zu lassen.


mfg
Probmaker
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Alt 12.04.2007, 09:33   #3
Martin S.
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Xedos 6 1.6 16V (Serie 2)
Alufelgen in Österreich (Typisierung)

Hallo!

Da ich früher selber schon mal mit wenig Erfolg im Internet zu diesem Thema gesucht habe (nesonders speziell für Österreich), stell ich hier jetzt mal meine Korrespondenz mit dem ÖAMTC rein, vielleicht hilfts ja irgendwann jemandem!

__________________________________________________ _____________

Antwort auf die generelle Frage ob Zubehörfelegn typsiert werden müssen (siehe obiges Posting):
LM Zubehörfelgen müssen vom Ziviltechniker typisiert werden. Auch wenn die Dimension die gleiche wie im Typenschein ist.
LM Felgen vom Fahrzeughersteller müssen nicht extra Genehmigt werden.
Zubehör Stahlfelgen müssen nur dann typisiert werden, wenn sie von den vom Hersteller angegebenen Dimensionen abweichen.

Manchmal werden Fahrzeuge in verschiedenen Ausstattungsvarianten ausgeliefert .
Z.B. mit 14" Stahl oder 15" Alufelgen.
Hat man nun die Variante mit 14 Zoll Stahlfelgen gekauft und es sind auch nur diese im Typenschein eingetragen, müssen dann z.B. 15" Alufelgen für dieses Fahrzeug vom Hersteller des Fahrzeugs (die es auch ab Werk an diesem Fahrzeug gibt) eingetragen werden?

[ÖAMTC] Sind die LM Felgen vom Fahrzeughersteller nicht im Typenschein eingetragen, können sie bei der Markenvertretung
des Fahrzeuges nachfragen welche LM Felgen der Hersteller ihres Fahrzeuges für ihr Fahrzeug freigegeben hat.
Mit dem Kauf der LM Felgen erhalten sie die Freigabe der LM Felgen des Fahrzeugherstellers. Diese ist dem Typenschein beizulegen.
Die Eintragung in den Zulassungsschein wird bei der Zulassungsstelle kostenlos durchgeführt.

Müssen Felgen anderer Dimension, auch wenn sie vom Fahrzeughersteller kommen und laut ihm für das Fahrzeug passen prinzipiell typisiert werden?
[ÖAMTC] Nein, Freigabe vom Hersteller anfordern! Siehe oben.

Gibt es hier Unterschiede zwischen einer "Typisierung" und lediglich einer "Eintragung" wenn z.B. Kompatiblitätslisten beim Fahrzeughersteller existieren?
[ÖAMTC] Nach einer Typisierung erfolgt die Eintragung in den Typenschein.
Der Ziviltechniker kontrolliert ob das TÜV Gutachten mit den montierten Felgen mit den Reifen übereinstimmt und die Anbauvorschriften
eingehalten wurden. Darüber wird ein Protokoll geführt welches mit dem Tüvgutachten den angefertigten Fotos und den Typenschein an die
Landesprüfstelle übermittelt wird. Hier wird nochmals kontrolliert ob alles korrekt durchgeführt wurde und dann wird der Eintrag in den Typenschein gemacht.
Anschließend wird der Typenschein an den Besitzer zurückgesendet.

Fahrzeughersteller lassen die LM Felgen und Reifendimensionen bei der Homologisierung - erstmalige Genehmigung des Fahrzeuges - prüfen.
Somit müssen sie nicht nochmals typisiert und in den Typenschein eingetragen werden.
__________________________________________________ ______

Also ich hab das jetzt so verstanden, dass z.B. gebrauchte Original-Mazda Alufelgen auch OK sind, wenn Mazda einem bestätigt, dass sie aufs Auto passen.
Martin S. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.04.2007, 10:18   #4
wirthensohn
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Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Alles so, wie es in Österreich und auch in Deutschland schon immer war und noch immer ist.

Unterschied: bei uns kostet die Abnahme von Felgen, die ein Teilegutachten für des entsprechende Fahrzeug mitbringen, etwa 40 Euro; Abnahme von Felgen ohne passendes Teilegutachten, aber mit Festigkeitsgutachten oder aber Originalfelgen von einem anderen Modell des Autoherstellers (= Einzelabnahme) kosten knapp 70 Euro.

Aber wie so oft, werden die Autofahrer in Österreich über jede Schmerzgrenze hinaus abgezockt...

Gruß,
Christian
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Alt 12.04.2007, 10:28   #5
Martin S.
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Xedos 6 1.6 16V (Serie 2)
Ja, habe auch gehört dass es schon immer so war, aber mehr oder weniger nicht kontrolliert wurde - allerdings erging angeblich vor kurzem vom Ministerium der Erlass
1) dass die Exekutive bei Kontrollen explizit darauf achten soll
2) dass man mit nicht eingetragenen Felgen kein Pickerl mehr bekommt, auch wenn sie die originale Dimension haben.

Ich kann von einigen bekannten sagen, dass es früher nicht so war, aber vielleicht hält sich ja auch jetzt nicht jede Werkstatt daran.
Martin S. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.04.2007, 22:56   #6
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Mazda Xedos 9 2,5L 1. Serie

In der EU - und da gehört auch Österreich dazu - gibt es so etwas wie eine EG-ABE für Teile und Zubehör.

Die Kennzeichnung auf diesen Teilen steht dafür, daß der - zertifizierte -Hersteller bei einer EU-akkredetierten Stelle hat prüfen lassen, daß die Komponente in allen Belangen dem Serien-Teil, das sie ersetzt, entspricht.

In der EU ist es völlig egal, ob diesen Teil in Holland, Spanien oder wo auch immer geprüft wurde.

Das sind wohl die Genehmigungen, die bei Euch in Germanien "TÜV-frei" genannt werden.

Diese EG-Genehmigungen gelten selbstverständlich auch in Österreich.


Gruß

Highscore
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Alt 25.04.2007, 17:54   #7
Martin S.
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Xedos 6 1.6 16V (Serie 2)
Kostet das dann nichts?

Hi!

Mir wurde nochmals erklärt, dass es solche EU-ABEs wohl gäbe und die prinzipiell auch gelten, aber in den typenschein eingetragen werden müssen, was ein ZV macht und 250€ oder so kostet ... auch wenns eine Abschreibübung ist ... oder hast du da bestätigte andere Erfahrungen?
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Alt 25.04.2007, 22:05   #8
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Mazda Xedos 9 2,5L 1. Serie

Steht sogar im KFG: Internationale Typ-Genehmigungen gelten in Österreich, wenn es entsprechende Abkommen gibt. Und das ist, seit wir bei der EG sind, der Fall.

Klar kann man sich alles, was man will, von einem ZV in den Typenschein eintragen lassen. Nur für EG-genehmigte Sachen ist das echt unnötig.

Ich habe früher EG-Genehmigungen für Auspuffanlagen gemacht und kenne von da die rechtliche Seite. Ich habe mich auch schon mit Sturschädeln von der niederösterreichischen Landesregierung in der Causa herumschlagen dürfen: Nach der Bitte um ihren Namen und genaue Funktion im Amt, sowie dem Hinweis auf die Gleichbehandlungs-Kommission in Brüssel gab es auf einmal kein Problem mehr.
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