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Alt 18.10.2011, 20:41   #11
Mr.Betatester
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Beiträge: n/a
es geht doch weiter.er war angeblich beim anwalt.der ihm gesagt hätte, das der vertrag nicht gültig wäre da der untere teil nicht ausgefüllt sei.bei dem teil handelt es sich aber um die übergabe/quittung. aber ich quittierte ja nicht den erhält, wen ich noch kein geld bekommen habe?
grüße
ronald
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Alt 18.10.2011, 21:18   #12
neo303
Benutzer
 
Registriert seit: 17.03.2009
Beiträge: 1.319

Xedos 9 KL (2.5) '96
ich hab mir schon gedacht, dass da noch was kommen wird... ^^
an deiner stelle würde ich umgehend einen termin mit meinem anwalt in anspruch nehmen und dem das ganze übergeben.
glaub mir: die wolle die hinhalten und abwimmeln. ein unterschriebener kaufvertrag ist ein vertrag, aus dem er nicht einfach so wieder raus kann.
prinzipiell bräuchte eigentlich nichtmal ein schriftstück verfasst werden - eine mündliche "willensübereinkunft" (wie es so schön heißt) ist bereits binden. idealerweise hat man dabei natürlich zeugen, die, wie in diesem fall, bei infragestellung der willensübereinkunft bezeugen, dass diese bestanden hat.
ein schriftstück ist da natürlich stichhaltiger und benötigt keine weiteren zeugen.

somit: du hast einen gültigen vertrag mit seiner unterschrift -> ergo muss er zahlen.

mfg
neo303 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.10.2011, 21:19   #13
Eddyk
Benutzer
 
Registriert seit: 29.06.2009
Beiträge: 920

Mazda Xedos 6 2.5i 24V 149kW, Bj98
Wenn er jetzt so ankommt, geh zum Anwalt aber jetzt willst du den vollen Preis! Die Sache mit kein Geld war glaub ich ehe eine Ausrede...
Eddyk ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.10.2011, 00:19   #14
-=LuX=-
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Benutzerbild von -=LuX=-
 
Registriert seit: 07.04.2010
Beiträge: 2.525

Xedos 9 2.3i V6 Miller Cycle TB89
Xedos 6 2.0i V6 CA69, MX-6 2.5 V6 GA5V
Also mal ehrlich..
Was soll in diesem Fakll dabei rauskommen, wenn man einen Anwalt einschaltet??

Sicher, er hat einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen. Aber macht es wirklich Sinn, darauf unter diesen Umständen zu bestehen? Es ist doch eigentlich außer Abmelde- und ggfs. wieder Anmeldegebühren kein wirklicher Schaden entstanden.

Ich würde mir diesen Stress nicht antun. Verkauf das Auto an jemand anderen, der es wirklich haben will und gut.

Gruß
Jürgen
__________________
Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht.
-=LuX=- ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.10.2011, 07:13   #15
Mr.Betatester
Gast
 
Beiträge: n/a
moin,
es wäre ja auch kein problem wenn es nur das wäre.aber der typ hat sich zu viel geleistet.ich bin mehrmals zur übergab 60km bis zur halle gefahren, wo ich teilweise bis zu1,5 stunden sinnlos gewartet habe. vor 2 wochen habe ich ihm angeboten zurückzutreten.aber jedes mal hat er gesagt, dass er es nimmt.eine woche lang war wer auch gar nicht zu erreichen und dann die mail “ich nehme das auto nicht danke“ keine entschuldigung, nicht mal eine anrede, so lasse ich mich nicht verarschen.selbst wenn ich mein geld erst in jahren sehen sollte, ist mir das die sache wert.
grüße
ronald
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Alt 19.10.2011, 07:44   #16
Mr.Betatester
Gast
 
Beiträge: n/a
jetzt kam gerade eine mail, dass ich nicht zum anwalt gehen muss, er würde das auto jetzt wieder nehmen und gerne in raten zahlen.
grüße
ronald
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Alt 19.10.2011, 07:55   #17
Eddyk
Benutzer
 
Registriert seit: 29.06.2009
Beiträge: 920

Mazda Xedos 6 2.5i 24V 149kW, Bj98
Nicht das nach 2 Raten die Zahlungen dann aufhören. Bzw warte bis er dir überhaupt irgendwas zahlt. Ich denke er will dich nur hinhalten und mit den Raten nur beruhigen, damit er 1-2 Wochen Zeit hat.

Nimm dir dennoch einen Anwalt und schildere ihm alles, damit er sofort loslegen kann, wenn die Zahlungen ausbleiben.
Eddyk ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.10.2011, 08:27   #18
H@ns
V.I.P.
 
Benutzerbild von H@ns
 
Registriert seit: 10.08.2003
Ort: Wien
Alter: 44
Beiträge: 1.489

Toyota Prius II EZ 2007

Wer sich einen Anwalt für so eine Scheisse nimmt kann definitiv nicht mit Geld umgehen. Vergiss die Nummer, selbst noch einen Anwalt bezahlen zu müssen ist den Stress nicht wert - und am Ende kann er doch nicht zahlen. Bedenkt doch mal deren Stundensätze ... Hier geht es ja nicht um ein Vermögen oder explosiven Zündstoff.
H@ns ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.10.2011, 15:07   #19
neo303
Benutzer
 
Registriert seit: 17.03.2009
Beiträge: 1.319

Xedos 9 KL (2.5) '96
@jürgen: "das auto an jemand anderen verkaufen" ist eine gute idee - aber würde der neue käufer auch den gleich preis bezahlen? und was ist mit den umkosten, die eddyk entstanden sind?
beides (einen eventuell geringeren verkaufspreis - "interessens-schaden" heißt das, wenn ich mich recht erinnere - alsauch die entstandenen umkosten) könnten vom zurücktretenden ersten käufer eingefordert werden (dafür gibt es vertrags-rechtliche grundlagen über die dich dein anwalt bestimmt gerne aufklärt!!).
problem ist natürlich: wo nichts zu holen ist bekommst du eben nichts. der andere wird dann eben gepfändet, aber recht viel ist da meist nicht drin. jedoch hat soetwas sehr sehr unangenehme folgen für ihn (schufa eintrag etc.). daher werden die leute meist bemüht sein ein solches verfahren zu vermeiden.

nur möchte ich dich bzgl "alternativ-verkauf" auch warnen: wenn du den jetzt einfach wem anderen verkauftst, könnte es dir passieren, dass der 1. käufer ankommt und sagt "ok, ich nehm ihn jetzt doch - ich hab einen gültigen kaufvertrag". denn bislang hast du - bis auf die mail ohne anrede - nicht wirklich einen nachweis, dass ER vom kauf zurücktreten möchte. damit wärst du dann in der klemme, einen wagen liefern zu müssen, den du nichtmehr hast!

auch bzgl. ratenzahlung kann ich dich nur eingehend warnen! wenn du ihm den wagen samt papieren übergibst und er dir erst einen teil bezahlt hat - dann wird nachher nichts mehr kommen! WENN, dann solltest du das nur gegen ausdrücklich, schriftlich festgehaltenen EIGENTUMSVORBEHALT so machen. warum? ganz einfach: er zahlt dir jetzt z.b. 10% - die anderen 90% schiebt er ewig raus, bis er irgendwann völlig zahlungsunfähig ist. nicht nur bei dir, sondern auch anderen. den wagen hat er längst wieder um ein spottgeld vertickt. was denkst du, wieviel von den 90% du noch sehen wirst?
und selbst wenn er den wagen nicht verkauft: wenn du ihn ohne eigentumsvorbehalt hergegeben hast, wie dessen erlös im rahmen einer zwangsvollstreckung an ALLE gläubiger anteilsmäßig aufgeteilt! damit hättest also dann DU auch noch die anderen gläubiger "querfinanziert".

ich kann dir nur nochmal dringend anraten: GEH ZUM ANWALT! wie gesagt ist es (zumindest in Ö) üblich, dass der sogenannte "erstkontakt" für den klienten kostenfrei ist (mein anwalt hat damals in einer wohnungsangelegenheit gegen eine genossenschaft (!!!) sogar für alle 3 briefe/faxe/telefonate mir NICHTS in rechnung gestellt!).

mfg

edit: @hans: siehe mein text: das erste einschreiten des anwalts sollte für gewöhnlich kostenfrei sein! (sollte man natürlich vorher abklären) und selbst wenn es nur 100€ sind würde ich "mir den stress antun", alleine schon, damit diese leute lernen, dass sie ihre verträge auch einzuhalten haben. was dabei rauskommt, wenn man die mit sowas durchkommen lässt, kennt man ja: mietnomaden etc.
neo303 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.10.2011, 18:29   #20
-=LuX=-
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Beiträge: 2.525

Xedos 9 2.3i V6 Miller Cycle TB89
Xedos 6 2.0i V6 CA69, MX-6 2.5 V6 GA5V
Zitat:
Zitat von neo303 Beitrag anzeigen
...nur möchte ich dich bzgl "alternativ-verkauf" auch warnen: wenn du den jetzt einfach wem anderen verkauftst, könnte es dir passieren, dass der 1. käufer ankommt und sagt "ok, ich nehm ihn jetzt doch - ich hab einen gültigen kaufvertrag"...
Das ist klar. Natürlich müsste der jetzige Käufer schriftlich bestätigen, dass er vom Kaufvertrag zurücktritt und daraus keinerlei Rechte mehr ableitet. Aber wenn er das Auto nicht mehr haben will bzw. nicht bezahlen kann, warum sollte er das verweigern?

Ansonsten hast Du natürlich Recht, er hat einen rechtsverbindlichen Vertrag unterschrieben und hat also auch verdient, dass man ihn zwingt, den auch einzuhalten.

Ich bin eigentlich auch eher so eingestellt, dass ich sage, ich zieh das jetzt durch. Aber manchmal muss man sich vielleicht die Frage stellen, was einem die Genugtuung Wert ist.

Das ist aber eine Einzelentscheidung, das muss jeder für sich selbst wissen.

Vielleicht wäre zu prüfen, ob sowas unter dem Tatbestand des Betruges zu sehen ist (wenn umgekehrt der Verkäufer nicht liefern würde, wäre das gegeben). Dann kann man die Sache der Polizei melden und das wird von Staats wegen verfolgt.

Natürlich setzt die Polizei keine zivilrechtlichen Ansprüche durch. Aber sie kostet nichts und der Käufer legt sich sicher auch die Karten, wenn sich die Staatsanwaltschaft bei ihm meldet.

Gruß
Jürgen
__________________
Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht.
-=LuX=- ist offline   Mit Zitat antworten
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