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Alt 14.10.2011, 10:56   #1
Mr.Betatester
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Beiträge: n/a
Verkaufsproblem

hallo,
ich habe vor zwei wochen meinen x an jemanden verkauft dem jetzt einfällt, das er ihn doch nicht haben möchte. ich habe das auto nach der probefahrt abgemeltet, vertrag hat er auch unterschrieben, allerdings steht kein übergabedatum drin. wie soll ich weiter vorgehen?
grüße
ronald
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Alt 14.10.2011, 12:30   #2
wirthensohn
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Registriert seit: 30.07.2003
Ort: Bingen am Rhein
Beiträge: 8.563

Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Ich hab's mal nach 'Small Talk' verschoben, weil kein Xedos-spezifisches Problem ist.

Ich persönlich würde den unwilligen Käufer erst mal höflich darüber informieren, dass er einen rechtlich bindenden Kaufvertrag geschlossen hat, der grundsätzlich von beiden Parteien zu erfüllen ist. Und ihn fragen, wie er sich das Weitere denn vorstellt und ob er denn bereit ist, zumindest die entstandenen Kosten (Abmelden, erneutes Anmelden usw.) zu erstatten.

So ganz einfach und kostenfrei kommt er aus dieser Nummer nicht raus.

Gruß,
Christian
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Alt 14.10.2011, 13:55   #3
TotoSX
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Registriert seit: 03.02.2009
Ort: Hattersheim
Alter: 44
Beiträge: 255

(VERKAUFT) '95 Mazda Xedos 6 V6 KL
'98 Nissan 200SX

Übergabedatum? Wozu? Die Übergabe ist direkt an den Vertrag gekoppelt. Wenn er will kann er Dir ja die Karre zurückgeben ... Kohle behälst Du natürlich auch. Ich würde einen verkauften Wagen nicht wieder zurücknehmen. Was weiß ich was da nun alles kaputt ist ...
__________________
Nobody's fault but mine ...

TotoSX ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.10.2011, 14:03   #4
sasha hehn
Benutzer
 
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Registriert seit: 12.01.2005
Ort: Hansestadt Rostock
Alter: 45
Beiträge: 849

Xedos 6 2.5 V6 ´99 (Serie 2)

So wie es sich anhört, hat er das Auto nie abgeholt. Mir fällt spontan das 14-tägige Rückgaberecht ein, allerdings mit einer Wertanpassung zu ungunsten des Käufers
__________________
"Dem Ingenieur ist nichts zu schwör"
sasha hehn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.10.2011, 14:13   #5
wirthensohn
Administrator
 
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Registriert seit: 30.07.2003
Ort: Bingen am Rhein
Beiträge: 8.563

Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Welches 14-tägige Rückgaberecht?

So ein Autokauf findet in der Regel in voller Absicht und bewusst durch den Käufer per persönlicher Begnung statt und damit gibt es kein 14-tägiges *Rücktrittsrecht* - welches ansonsten gemäß §§ 312 ff. BGB für Haustürgeschäfte (ungebetener Vertreterbesuch) und Fernabsatzverträge (ungebetene Werbeanrufe und Internetkäufe) vorgesehen ist. Ausgenommen dieser beiden Fälle sind von beiden Seiten unterzeichnete Verträge für beide Seiten bindend.

Gruß,
Christian
wirthensohn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.10.2011, 14:19   #6
neo303
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Registriert seit: 17.03.2009
Beiträge: 1.319

Xedos 9 KL (2.5) '96
@sasha hehn: das gilt im fernabsatz - aber bestimmt nicht in diesem fall.

ein kaufvertrag ist bindend und es gibt nur wenige ausnahmen, in denen man davon abrücken kann (z.b. wenn der tatsächliche wert von dem vereinbarten kaufpreis unverhältnismäßig stark abweicht - sowohl nach oben als auch nach unten).

wie christian schon sagte würde ich an deiner stelle mal "höflich nachfragen", was er gedenkt zu tun. wenn er (der käufer) auf stur schaltet würde ich ihm klarmachen, dass ein kaufvertrag ein rechtlich bindendes dokument ist und dass er das gerne mit meinem anwalt weiter diskutieren kann - wodurch ihn das ganze noch teurer zu stehen kommt, da er die anwaltskosten natürlich auch tragen muss.
sollte er das nicht glauben bekommt er einen brief vom anwalt - der erste brief/fax/e-mail ist für gewöhnlich seitens des anwalts als "erstberatung" kostenlos und er schlägt die kosten eben auf den geforderten betrag drauf, sodass man da nicht in vorleistung gehen muss.

normalerweise geben die leute spätestens hier nach da sie sehr wohl wissen welche konsequenzen es hat, wenn sie das spielchen noch weiter treiben...

mfg
neo303 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.10.2011, 15:58   #7
Mr.Betatester
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Beiträge: n/a
also den vertrag haben wir unterschrieben. das ist so einer von mobile.de. allerdings habe ich noch kein geld bekommen, sonst wäre es mir egal, wann er den wagen holt. ich habe ihm jetzt angeboten mir eine entschädigung zu zahlen und dann vergessen wir es. bis jetzt habe ich aber noch keine antwort. werde morgen aber mal vorbeifahren.
grüße
ronald
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Alt 14.10.2011, 17:02   #8
nordfly
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Benutzerbild von nordfly
 
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: Nortorf
Alter: 38
Beiträge: 766

Hyundai Genesis Coupe 3.8 V6

Ohje das riecht nach Ärger.

Aber mach dir keine Gedanken: DU bist im Recht!

Wenn nichts passiert suchst dir einfach nen Anwalt. Der wird sich über so einen eindeutigen Fall freuen.

Gruß Stefan
__________________
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (verkauft 2012)

Tuscani 2.7 V6 (verkauft 2016)

Hyundai Genesis Coupe 3.8 V6
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Alt 14.10.2011, 18:05   #9
Loading
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Benutzerbild von Loading
 
Registriert seit: 23.10.2010
Ort: Dierdorf
Alter: 35
Beiträge: 648

Mazda Xedos 9 Facelifter
Roller Blades
Das dumme für den Verkäufer ist ja, er hat den Vertrag unterschrieben xD

War bei mir auch so der Fall mit einem Honda Accord 2.2i
hab mich übelst gefreut, für 1300Euro einen honda von nem opa, erste hand und und und.
ich hab den vertrag mit ihm unterschrieben, setz mich ins auto um einfach noch mal zu fahren und dann gings los.
er wollte nicht sofort anspringen blablabla

-->leider billig anlasser von ATU und anstehender Zahnriemenwechsel

zum glück wollte der alte herr dass der käufer glücklich ist mit dem auto und nicht wie ich....oh man.....ne......verdammt...... -.-"
der vertrag wurde dann zerrissen in etliche kleinteile.

denn eigentlich hatte ich ja den wagen schon!

Red mal mit dem Typen, wenn er nicht will --> Anwalt einen Brief schreiben lassen - bewirkt wunder so ein Brief
__________________
That's not normal.
Because I don't want to be normal.
Normality is what weak people call living.
I call it death
Loading ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.10.2011, 17:34   #10
Mr.Betatester
Gast
 
Beiträge: n/a
ich hatte gerade mit seiner freundin geredet. sie haben kein geld. ich würde also ehwig auf mein geld warten und wenn da noch gerichtskosten dazukommen wird es ja nicht billiger. sie zahlen mir jetzt die entschädigung in raten ab.
grüße
ronald

Geändert von Mr.Betatester (18.10.2011 um 20:42 Uhr)
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