Also ganz ganz streng genommen, ist das eigentlich eine bauliche Veränderung am Fahrzeug und somit eintragspflichtig. Eigentlich. Praktisch wird allerdings weder die Rennleitung noch der TÜV auch nur eine Gehirnzelle wegen sowas in Aktion setzen. Zumindest solange alles so unauffällig verbaut ist, wie bei Roland, es nirgends übersteht und keine scharfen Kanten hat, sich kein Fußfänger daran verletzten kann (wenn Du ihn anfährst) und es sich nicht lösen kann.
Das ist hier wie bei anderem Zubehör wie Tachoscheiben, Schaltknäufe und sowas - es ist nicht von Gesetzes wegen verboten, aber eben auch nicht erlaubt. Nun steht aber im Gesetz auch wiederum nicht drin, dass Dinge, die nicht erlaubt sind, automatisch verboten sind
Soll heißen: sowas kannst Du machen, ohne ein schlechtes Gewissen zu haben.
Gruß,
Christian