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Alt 11.03.2010, 15:41   #1
Daniel Weiss
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Subaru Impreza Hatchback 2,0D Sport

Typenschein

Bei der Abmeldung meines Wechselkennzeichens habe ich am neuen Typenschein bemerkt dass einiges an Daten nicht mehr drinsteht; u.a. die Farbe des kfz und die Reifendimension. Lt. ausstellenden Versicherung macht das nichts "weil man das eh nicht braucht" und "solange nix drin steht ist auch nix verboten".

Klasse. Den alten Typenschein habe ich natürlich nicht mehr, der wird ja eingezogen, weiß also jetzt gar nicht mehr so genau was alles fehlt.

Ist euch schonmal sowas passiert?
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Alt 11.03.2010, 16:00   #2
wirthensohn
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Mazda 3 Fastback (2023)
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Es wird doch wohl nicht etwa so sein, dass die neuen EU-Zulassungsbescheinigungen jetzt auch in Österreich angekommen sind?

In Deutschland haben wir die neuen Papiere seit Oktober 2005. In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals KFZ-Brief) sind nicht mehr die letzten vier Halter aufgeführt, sondern nur noch der jeweils letzte und in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals KFZ-Schein) findet sich nur noch ein zugelassenes Reifenformat und überhaupt ist das ganze Teil nur noch schwer lesbar.

Wie so oft: als Brüssel kommt entweder Mist, gute Ideen undurchdacht und schlecht umgesetzt oder bürokratische Alpträume. Aber nie etwas Gutes. Und wir Deutschen sind ja die europäischsten Europäer und setzten solchen Müll sowie immer als Erste in die Praxis um

Wenn es um die neuen EU-Zulassungsbescheinigungen geht, dann ist es tatsächlich so, dass nur noch ein Reifenformat (oder je nach Land vielleicht gar keines?) angegeben ist. Die Polizei darf dann bei einer Verkehrskontrolle mühsam über die Zentral in Erfahrung bringen, welche Reifenformat für das gerade kontrollierte Fahrzeug gemäß allgemeiner Betriebsgenehmigung erlaubt sind. Tolle Bürokratie.

Gruß,
Christian
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Alt 11.03.2010, 18:05   #3
Daniel Weiss
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Subaru Impreza Hatchback 2,0D Sport

nein, nach wie vor die gelbe hässliche 3x geklappte Zulassung (die nach geraumer zeit vergilbt und unleserlich wird), aber weder im Typenschein 1 noch im Typenschein 2 stehen die Daten. Die sind im wahrsten Sinne des Wortes "verloren". Kurios ist allerdings dass die Farbe des Wagens verlorenging...
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Alt 11.03.2010, 22:24   #4
Xedos9
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Xedos 6 V6 Bj.92 EB; MX-6 V6 Bj.92 de facto EB
@Daniel: naja, die Farbe ist ja tatsächlich nicht wichtig. Könnte ja auch geändert werden. Du hast jetzt noch Zulassungsschein Teil 1 und Teil2. Den Teil 1 führst Du im KFZ mit, der Teil 2 bleibt bei "alten" Fahrzeugen im österreichischen Typenschein.

Bei erstmaliger Anmeldung eines KFZ in Österreich entfällt der (nationale) Typenschein und das Fahrzeug wird in die EUROPAWEITE Fahrzeuggenehmigungsdatenbank eingetragen. Das Fahrzeug-Genehmigungsdokument besteht seitdem aus Zulassungsbescheinigung Teil II plus entweder Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank, COC-Papier, Typenschein neu oder EG-Bescheid.

Unter Punkt 37 im Datenauszug ist dann auch die Farbe des Fahrzeugs, bspw. grün, angeführt. Im Punkt 32 die Reifenfelgenkombination(en), bspw. bei einem MG TF Variante 1) vorne: 185/55R15 75H, hinten: 205/50R15 75H*); Variante 2) vorne: 195/45R16 75H, hinten: 215/40R16 76H*). Unter "*)" ist angegeben: vorne ww. LM-Felge6.0Jx15 ET28; hinten ww. LM-Felge 7.0Jx16 ET 26 oder ET28.

Der vorrangige Sinn der EU-weiten Einführung von Genehmigungsdatenbanken liegt in der Fälschungssicherheit der Datenbankeintragung. Immer wieder wurden (werden) Typenscheine verfälscht oder zur illegalen Zulassung von gestohlenen Fahrzeugen missbraucht. Mit der europaweiten Datenbank ist dies nicht mehr so einfach.

Die verpflichtende und klagbare nationale Umsetzung von EU-Richtlinien ist nationale Angelegenheit. Wenn hier bspw. "geschludert" wird, so fehlt halt im Zulassungsdokument (heißt, glaube ich in DE Fahrzeugschein) die Felgen / Reifenkombinationen. Offensichtlich hat das die NATIONALE Regierung dann als NICHT NOTWENDIGES Merkmal angesehen. Wenn man nun als KFZ-Lenker, bedingt durch Polizeikontrollen, eine andere Meinung vermittelt bekommt, so kann man zumindest eine Kopie des Genehmigungsdokuments mitführen.

Vorteilhaft ist ja auch, dass bei nachträglichen Änderungen am Fahrzeug die Landesregierungen (müssten in DE dann die TÜV-Stellen erledigen können) auf die Genehmigungsdatenbank direkt zugreifen und die (genehmigten) Änderungen sofort in die Genehmigungsdatenbank eintragen müssen. Anschließend wird ein aktueller Datenauszug erstellt (und dem Lenker mitgegeben). Sind von der Änderung auch Daten, die in den Zulassungsbescheinigungen angeführt sind, betroffen, so werden diese ebenfalls sofort neu erstellt. Auch damit ist ein gestohlenes Fahrzeug u.U. besser zu identifizieren.

@Christian:
Leider mangelt es manchmal an der nationalen Umsetzung oder nationale Politiker oder Interessensvertreter haben Angst vor "Macht- oder Jobverlust" und wollen "ihr" System "irgendwie" aufrechterhalten. Dann kommt halt auch ein Krampf raus, dass hängt aber bei genauer Prüfung eher selten mit den (eher komplexen) EU-Richtlinien zusammen sondern meisten mit der aus irgendwelchen - oft völlig anderen Gründen - schlechten Umsetzung zusammen. Die korrekte Umsetzung wäre, wie bereits erwähnt, einklagbar. Leider ist das wahrscheinlich ein eher zähes und kostenintensives Verfahren, daher wird's ja auch nicht oft gemacht. Der angegriffene Staat wird sich in den meisten Fällen wehren, ansonsten hätte er es ja gleich richtig umsetzen können.

Aber darüber kann man lange diskutieren. Im Baurecht, habe ich an anderer Stelle schon mal erwähnt, ist die Lage in DE ähnlich. In AT wurde die Bauproduktenrichtlinie - aus meiner Sicht - super umgesetzt, in DE nicht.

Ein anderes Beispiel zu dem Threadthema passend (hier sind wir ja in einem Autoforum) ist, dass Gebrauchtwagen aus einem EU-Land in einem anderen EU-Land ohne vorige Prüfung (in AT §87a und in DE ist's der TÜV-hier fehlt mir der juristisch korrekte Begriff) von der nationalen Behörde zugelassen werden müssen (ohne wenn und aber) und erst dann die nächste nationale §87a- oder (TÜV)-Untersuchung durchgeführt werden muss, wenn die "alte" nationale Verkehrssicherheitsprüfung abgelaufen ist. Ist ja eigentlich auch logisch, da innerhalb der EU-Staaten vorausgesetzt werden muss, dass die Fahrzeuge - solange sie eine gültige Überprüfung haben - verkehrssicher sind.

Beispiel dafür: Herr A kauft heute ein 6 Jahre altes Auto in DE, dessen TÜV lauft bis 09.2011, Herr A sendet die DE-Fahrzeugpapiere (Brief oder COC oder EG-Bescheid) und den Kaufvertrag an die Landesregierung am Wohnort (wenn das Fahrzeug bereits in der Fahrzeuggenehmigungsdatenbank eingetragen ist, entfällt dieser Schritt) und Herr A erhält nach Bezahlung der österreichischen Normverbrauchsabgabe den Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank. Mit dem Auszug, dem Kaufvertrag und dem letzten TÜV-Bericht geht Herr A zur Zulassungsstelle und erhält die Kennzeichen, die Zulassung Teil 1 und Teil 2 und die §87a Plakette bis 06.2011. Erst 09.2011 muss das Auto zur erneuten Prüfung vorgeführt werden (obwohl in AT jährliche Überprüfung für Autos über 5 Jahre gilt). In DE geht das - meiner Info nach - nicht. Hier muss eine - unter dem Gemeinschaftsaspekt - unnötige, zeitaufwendige und teure Vollabnahme durchgeführt werden (korrigiert mich bitte wenn falsch). Daran ist aber nicht die EU-Schuld sondern die "nationalen Umsetzer" mit ihren Interessen.

@all:
Entschuldigt, ist a bisserl lang geworden, aber ich finde es einfach nicht okay, wenn von unseren Volksvertretern alles "was aus der EU kommt" für blöd dargestellt wird, nur um selbst gut dazustehen. Obwohl oftmals die gleichen Personen in Brüssel sitzen und in der gleichen Angelegenheit fleißig mit ja stimmen (dann haben sie sich nämlich auch dort profiliert). Alle weiteren Rückschlüsse kann sich ja jeder selbst machen.

Schönen Abend, gute Nacht
Xedos9
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Alt 12.03.2010, 10:09   #5
Daniel Weiss
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@Xedos9:

ich meinte mit "Typenschein" die 2 gelben Scheine die ich von der Behörde bekommen habe; in dieser fehlen die Daten nach Abmeldung des Wechselkennzeichens, vorher waren diese dort eingetragen.

Im blauen "Hefterl" mit aufschrift Mazda Xedos 6 Typenschein, also das Ding das beim Autoverkauf mitgegeben wurde und von Besitzer zu Besitzer übertragbar ist und wo auch alle Besitzer vermerkt sind, stand bei der Reifendimension nur die Originalbereifung drin mit einem Sternderl "ab Werk; andere Dimensionen/Kombinationen ab Händler möglich", die Farbe steht jedoch schon drin.

Dieses Typenschein-Hefterl nimmt man jedoch nicht mit, das hat man - zusammen mit dem drangeklammerten gelben Typenschein zu Hause bei seinen Unterlagen; im Kfz führt man ja nur den von der Behörde ausgestellten gelben Typenschein mit, und in dem fehlt die Hälfte. Finds nur komisch dass da vorher Informationen drinstanden und die mit Abmeldung des Wechselkennzeichens plötzlich nicht mehr; es war ja weder ein Besitzerwechsel noch sonstwas, und im "Typenschein-Hefterl" wurde gar nix geändert.
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Alt 12.03.2010, 10:53   #6
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Hallo Daniel,

ich weiß schon was Du meinst, nur die 2 gelben Scheine sind nicht der Typenschein, sondern die: Zulassungspapiere Teil 1 und Teil2. Wie ich schon schrieb, Teil 2 bleibt mit - in Deinem Fall - Typenschein zu Hause. Teil 1 führst Du mit. Und ich habe geschrieben "eine KOPIE des Typenscheins..."

Zukünftig gibt es eben keine Typenscheine mehr. Das Ding ist ein Auslaufmodell und es existiert nur noch solange es das Auto gibt. Ein Besitzerwechsel wird auch bei den vorhandenen Typenscheinen NICHT mehr dort eingetragen! Es bleibt nur noch der Zulassungsschein, Teil 2 drinnen.

Im "Typenscheinhefterl" wird auch nichts mehr geändert, da es diese nur noch eine Zeitlang (solange es bspw. Dein Auto gibt) gibt. Dein Fahrzeug ist aber nun in der EU-weiten Fahrzeuggenehmigungsdatenbank eingetragen.

Solltest Du nun mit eine Reifen / Felgenkombination montieren die NICHT im Typenschein eingetragen ist, musst Du die Dimension abnehmen lassen. Das war aber schon immer so. Die fahrzeugspezifische Änderung wird dann in die Datenbank eingetragen und Du erhältst einen Ausdruck.

Mit dem Ausdruck kannst Du aber auch zur Zulassungstelle gehen und die müssten Dir die Dimension(en) im Zulassungsschein, Teil 1 eintragen (oder Du nimmst eben eine Kopie mit - was streng juristische betrachtet nicht erlaubt ist, da dies unter Urkundenfälschung (warum auch immer, habe aber gerade einen Juristen gefragt) fällt.

Der alte Zulassungsschein wird natürlich eingezogen. Ich habe aber eine Kopie von meinem alten Schein. Wenn Du möchtest, scanne ich Dir das ein und sende sie Dir per PN. Gib mir bitte Bescheid.
Alles klar? Viele Grüße
Xedos9
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Alt 12.03.2010, 13:16   #7
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danke für die ausführliche Antwort, bitte gerne per PN schicken, danke!
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Alt 12.03.2010, 13:16   #8
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Geht in Ordnung, mache ich Dir bis morgen
VG, Klaus
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