Nein, die Radgröße (Abrollumfang) ist bei Vier- und Sechszylinder nicht gleich.
Grundsätzlich darf man generell nicht die Räder des Vierzylinders auf dem Sechszylinder montieren, da dies die Betriebsgenehmigung des X6 V6 nicht abdeckt und daher der Xedos ohne Betriebsgenehmigung im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird. Das ist natürlich verboten.
Die Frage dürfte eher sein, ob das seitens der Polizisten bei einer möglichen Verkehrskontrolle geahndet wird, wenn man glaubhaft darlegen kann, dass man die unzulässige Bereifung nur als Notrad verwendet und man sich gerade auf direktem Weg zum Reifenhändler befindet.
Gefährlich wird das nicht wirklich. Da aber wegen des unterschiedlichen Abrollumfangs eines der vier Räder mit einer anderen Drehzahl dreht, könnte das ABS fehlerhaft arbeiten und auf Dauer ist das auch nicht gesund für das Differenzial (also unbedingt das "falsche" / zu kleine Rad hinten montieren). Das ist auch der Grund, warum bei Fahrzeugen mit kleinerem Notrad eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h vorgeschrieben wird - also unbedingt langsam fahren.
Gruß,
Christian
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