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Alt 06.09.2006, 14:48   #1
RX66
Gast
 
Beiträge: n/a
Rückleuchten

Hallo, hat eigentlich jemand von euch Erfahrungen mit eingefärbten Rückleuchten bezüglich TÜV, allg. Verkehrskontrollen etc?
René
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Alt 06.09.2006, 15:53   #2
Sepp
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Registriert seit: 05.05.2006
Ort: Hamburg / Norderstedt
Alter: 53
Beiträge: 370

Xedos 6 2.0 V6 (Serie 2)

Re: Rückleuchten

eingefärbte Rücklichter sind grundsätzlich verboten. TüV gibt es keinen und die Trachtentruppe schreibt Dir einen Mängelbericht bzw. legt Dir das Auto still.


Viele Grüße

Peter

!! Je mehr Du lernst, je mehr erkennst Du, wie wenig Du weisst !!
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Grüße
Peter

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Alt 06.09.2006, 16:00   #3
RX66
Gast
 
Beiträge: n/a
Re: Rückleuchten

Das weiß ich ja, aber die "Trachtentruppe" hat mich schon zweimal kontrollt und nix is passiert (sind halt rot gemacht die Rücklichter, bei schwarz sehen sie wohl genauer hin). Und ich will sie ja net eintragen lassen, nur ob Mr. TÜV da ein Auge drauf hat, also ob ers mitkriegt? Kommt sicherlich auf Prüfer an. Hat denn niemand hier gefärbt?

René
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Alt 06.09.2006, 18:44   #4
Sepp
Moderator
 
Benutzerbild von Sepp
 
Registriert seit: 05.05.2006
Ort: Hamburg / Norderstedt
Alter: 53
Beiträge: 370

Xedos 6 2.0 V6 (Serie 2)

Re: Rückleuchten

der TÜV wirft da ganz sicher ein Auge hin, da er ja die Funktion der Beleuchtung kontrolliert. Ob ihm das dann auffällt, liegt allein im Auge des betrachters bzw. Prüfers.


Viele Grüße

Peter

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Grüße
Peter

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Alt 07.09.2006, 10:32   #5
mitoma
Benutzer
 
Registriert seit: 26.09.2004
Beiträge: 1.089

Xedos 6 2.0 V6 (Serie 1)

Re: Rückleuchten

Also spätestens bei Lichttest fällt dem Prüfer bei hinschauen was auf.
Ganz so blöd sind die vom TÜV ja auch nicht. Entweder sind die Rückleuchten Rot/ Orange oder Rot / Weiss.

Anscheind hast du bisher Glück gehabt. Aber im Prinzip fährst du ohne Betriebserlaubniss herum. Bei einem Unfall wirst duu so erhebliche Probleme bekommen.

mfg
mitoma
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Alt 07.09.2006, 15:57   #6
RX66
Gast
 
Beiträge: n/a
Re: Rückleuchten

stimmt schon soweit, aber Betriebserlaubnis erlischt glaub ich auch bei "weißgemachten" Frontblinkern, oder? Gut, die fallen eigentlich niemandem auf, aber wenn mans genau nimmt.
Also niemand, der gefärbte Leuchten hat hier?

MfG René
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Alt 07.09.2006, 16:24   #7
mitoma
Benutzer
 
Registriert seit: 26.09.2004
Beiträge: 1.089

Xedos 6 2.0 V6 (Serie 1)

Re: Rückleuchten

Zitat:
Zitat von RX66
stimmt schon soweit, aber Betriebserlaubnis erlischt glaub ich auch bei "weißgemachten" Frontblinkern, oder? Gut, die fallen eigentlich niemandem auf, aber wenn mans genau nimmt.

MfG René
Da gebe ich dir recht. Wenn man aber einige Spielregeln beachtet wird es vom TÜV axeptiert. Ein Beispiel die Blinker. Diese haben eine Orangene Auskleidung drinn. Wenn man dieses jetzt rausbaut und dafür aber weisse lämpchen die Orange aufleuchten nimmt ist das ok. Man verändert so das Äusserliche nicht aber die Funktion zu deren es eigentlich da ist
Rückleuchten nachträglich zu tönen ist generell in Deutschland nicht erlaubt. Nur fertig getönte mit entsprechender ABE etc. sind halt zugelassen. Bei deinen Rückleuchten ist es so das du diese äusserlich verändert hast, gleichzeitig hast du aber auch die Funktion zu der die Rückleuchten dienen auch verändert. Die Blinker oder das Rückwärtslicht erscheinen weder Orange noch weiss.

mfg
mitoma
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Alt 07.09.2006, 19:50   #8
RX66
Gast
 
Beiträge: n/a
Re: Rückleuchten

Geb ich dir ja völlig recht, aber es sieht einfach nur viel besser aus so und welche mit ABE in der Art gibs ja nicht, oder? Und die Blinker blinken auch nur n´ Tick rötlicher als normal, die Rückfahrscheinwerfer leuchten dagegen leider orange, aber was solls.
Ach so, Eugen_X9 hat auch rote, hab ich grad gesehen.

MfG René
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