Tja, Honda verwendet Mittenbohrungen von 64,1 mm. Das passt natürlich nicht bei Mazda, wo die Achse einen Durchmesser von 67,1 mm verwendet und ein entsprechendes Mittenloch nötig ist.
Wenn Du Glück hast, findest Du eine Firma, die Dir das Mittenloch aufbohrt. Wenn Du Pech hast, hauen Dir die TÜV-Prüfer die Sache anschließend regelrecht um die Ohren, weil Du die Felgen verändert hast und somit streng genommen das Festigkeitsgutachten bzw. die Zulassung der Felgen hinfällig ist.
Vielleicht könntest Du tatsächlich mit Distanzscheiben arbeiten. Unter 10 mm pro Rad wirst Du da wohl kaum wegkommen (weil die Achse mit 67,1 mm Durchmesser locker so weit aus der Bremsscheibe heraus schaut) und dafür sind die Radbolzen definitiv zu kurz. Obendrein müssten die Felgen dann sehr hohe Einpresstiefen (ET) aufweisen. Mindestens 40 bei 7" Breite oder mindestens 45 bei 8" Breite, weil sonst das Rad zu weit heraus kommt und nicht mehr einfedern kann.
Dann kommt noch hinzu, dass Du ja nicht mal ein Gutachten zu den Felgen haben dürftest, wenn es sich um Originalfelgen handelt. Das heißt, dass eine Einzelabnahme nach §21 StVZO fällig ist. Problem: die Regeln für solche Abnahmen wurden Anfang 2008 massiv verschärft, so dass kaum noch Prüfer dergleichen durchgehen lassen. Du brauchst zur Abnahme ein Vergleichsgutachten von einem Auto, das bereits diese Felgen fährt und diese wiederum dürfen (eigentlich und offiziell) von keinem Prüfer mehr anerkannt werden. Wenn Du also nicht einen Spezial-Freund hast, der zufällig TÜV-Prüfer ist, könnte es sein, dass Du die Felgen nicht abgenommen bekommst.
Ganz nebenbei: 215/45R17 ist zu groß; der Abrollumfang ist 1,7% größer als die Serienbereifung des Xedos 6 - vorausgesetzt, Du hast einen V6 und keinen Vierzylinder. Damit wäre eigentlich schon ein Tachoangleichung nötig.
Kurz: ich würde den Gedanken verwerfen
Gruß,
Christian