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Alt 04.09.2007, 13:27   #1
Christian Lenz
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Registriert seit: 28.08.2006
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Xedos 6, V6, Serie 2 (Bj.: 1994, LPG); 267.000 km

Volvo V40 D3 II (BJ. 2013, Diesel)

Nebelrückleuchte...

Hallo!

Gestern wurden meiem Xedos 6 nun die weiss/roten Rückleuchten beschert.
Dabei habe ich auch noch beim Beleuchtingstest festgestellt, dass auf der rechten Seite die vermeintliche Nebelrückleuchte nicht brannte.

Nagut: Als ich die Birne wecheln wollte, stellte ich fest, dass dort gar keine Nebelrückleuchte exitiert. Nicht mal Kabel liegen.

Ich würde nun gerne selber da die Beleuchtung reinbastenl. Den Strom würde ich dann von der anderen Seite rüberholen.

Aber: Ist das überhaupt zulässig, oder falle ich beim nächsten TÜV damit auf. Muss ich was Besonderes dabei beachten, wenn ich den Strom von der anderen Nebelrückleuchte hole, z.B. Sicherung etc.

Vielen Dank

Moin Moin
Christian
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Volvo V40 D3
150 PS, 5 Zyl. Diesel

Geändert von Christian Lenz (04.09.2007 um 13:49 Uhr)
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Alt 04.09.2007, 13:43   #2
ViennaXedos6
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Ähm... bitte korregiert mich; aber auf der rechten Seite gibt es auch keine Nebelschlussleute! Die leutet nur links! Willst Du, dass es bei beiden Seiten leuchtet!?

Also den Strom von "drüben" holen wär ja relativ einfach und es wird auch nur "weniger intensiv" leuchten.

Was den TÜV betrifft: 50:50 Mein uralt-Seat-Ibiza hatte das serienmäßig - aber ich kenn eigentlich nur Autos die eine Nebelschlussleuchte haben; von daher denk' ich mir fällt das dem TÜV'ler sicher auf!

LG Martin

Geändert von ViennaXedos6 (04.09.2007 um 13:48 Uhr)
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Alt 04.09.2007, 13:51   #3
Christian Lenz
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Alter: 59
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Xedos 6, V6, Serie 2 (Bj.: 1994, LPG); 267.000 km

Volvo V40 D3 II (BJ. 2013, Diesel)

Genau!

Rechts gibt es keine. Aber ich hätte dort gern eine. Nur ist es erlaubt?

Vorgesehen ist es. Es fehlt nur die Leitung und die Birne. Fassung ist im Kunststoff vorhanden.

Moin Moin
Christian
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Alt 04.09.2007, 14:00   #4
JWBehrendt
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Beiträge: 1.159
Bei meinem GD hab' ich's nachgerüstet, beim TÜV etc. hat sich bei den vergangen 8 Besuchen noch keiner beschwert!
so long,
John
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Alt 04.09.2007, 14:08   #5
mcfive
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Hi...

der TÜV wird nichts dagegen haben, da die Leuchten identisch sind, und es in Deutschland erlaubt ist mit zwei Nebelschlußleuchten unterwegs zu sein!
Nur ein kleines Problem... es steckt kein Reflektor dahinter
Ich habe den Umbau erledigt, Saft drauf... 2 Nebelschlußleuchten aber man sieht den Unterschied...also erstmal wieder ab.
sobald mir ne Lösung dazu eingefallen ist werd ichs kundtun...

Bye McFive (Uwe)
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Alt 04.09.2007, 14:46   #6
wirthensohn
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Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Es ist natürlich erlaubt, zwei Nebelschlussleuchten zu verwenden. Die ganz alten Mazda-Modelle, wie z.B. damals meine 323 BF's hatten links und rechts funktionierende Nebelschlussleuchten.

Das muss auch nicht eingetragen oder abgenommen werden, sofern auch rechts eine originale, mit E-Prüfzeichen versehene, Leuchte verwendet wird. Besorgst Du Dir also die fehlenden Teile von einem englischen (rechtsgelenkten) Xedos 6, ist das rechtlich einwandfrei.

Allerdings sehe ich darin nicht wirklich einen Sinn. Denn praktisch kaum ein Auto hat heutzutage noch zwei Nebelschlussleuchten - die Hersteller werden sich schon etwas dabei denken.

Und wie oft nutzt Du Deine Nebelschlussleuchte? Wenn die Antwort anders ausfällt als "alle paar Jahre mal", dann solltest Du umziehen oder Dich an die Fahrschule zurück erinnern:

Der Einsatz der Nebelschlußleuchte ist nur bei Sichtweiten unter 50 Meter und nur außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt. Dann gilt aber auch grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Gruß,
Christian
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Alt 05.09.2007, 10:14   #7
JWBehrendt
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Na, wie heißt's so schön: " Mit dem 2. sieht man besser!"
Scherz beiseite, die 2. NRL erhöht die Wahrscheinlichkeit eher gesehen zu werden schon deutlich.
Wer sagt mir denn, daß mein Hintermann sich an die 50km/h hält? Was hab' ich davon, wenn er mir im Kofferraum sitzt & ich im Recht bin?
Für den unwahrscheinlichen Fall, daß die Birne ihr Leben aushaucht hat man ein Backup.
Da es in D erlaubt ist, mit einer NRL zu fahren, wird die Industrie einen Teufel tun und 2 einbauen! Kostet doch schließlich Geld, was den Profit mindert.
Ich schalte die Dinger eh' immer aus, wenn ich einen Hintermann in Sichtweite habe! Mindert die Blendgefahr für den armen Kerl.

so long,
John
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Alt 05.09.2007, 12:11   #8
wirthensohn
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Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Zitat:
Zitat von JWBehrendt Beitrag anzeigen
Ich schalte die Dinger eh' immer aus, wenn ich einen Hintermann in Sichtweite habe! Mindert die Blendgefahr für den armen Kerl.
Ein Traum, würden auch andere Verkehrsteilnehmer so denken und handeln...

Gruß,
Christian
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Alt 05.09.2007, 13:09   #9
Christian Lenz
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Volvo V40 D3 II (BJ. 2013, Diesel)

Zitat:
Zitat von wirthensohn Beitrag anzeigen
Es ist natürlich erlaubt, zwei
Und wie oft nutzt Du Deine Nebelschlussleuchte? Wenn die Antwort anders ausfällt als "alle paar Jahre mal", dann solltest Du umziehen oder Dich an die Fahrschule zurück erinnern:
Also da muss ich Christian uneingeschränkt Recht geben. Ich kann mich nicht erinnern schon jemals die Nebelschlußleuchten benötigt zu haben.

Zitat:
Zitat von JWBehrendt
Ich schalte die Dinger eh' immer aus, wenn ich einen Hintermann in Sichtweite habe! Mindert die Blendgefahr für den armen Kerl.


Auch hier! Traumhaft. Ich wünsch mir immer eine vollautomatische Zwille, wenn ich so einen vor mir habe, der die Dinger nicht ausmacht.

Ich finde es aber herrlich, welche Resonanz meine "Schnapsidee" bewirkt hat. Eigentlich ging es mir nur um die Machbarkeit und das ewige Ärgernis, dass wieder mal gespart wurde und mir das in meiner Begeisterung nicht gefällt. Wenn es schon mal möglich ist, wieso hab ich es nicht? Und wenn es nur wegen der Symetrie ist. Von Sinn oder Unsinn braucht man, glaube ich, nicht zu sprechen.

Moin Moin

Christian
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Alt 05.09.2007, 13:36   #10
JWBehrendt
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Registriert seit: 07.04.2006
Beiträge: 1.159
Na freut mich, wenn Ihr's gut findet!
Der Hintergrung ist, daß ich vor Jahren mal hinter so'nem I..... auf der BAB hergefahren bin und durch die Blendwirkung die falsche Abfahrt erwischt hab'. Leider war das Ergebnis ein Totalschaden, die Grünen meinten nur was von "nicht angepasster Geschwindigkeit" & ich blieb auf den Kosten sitzen!
Ach ja, benutzt hab' ich die NRL's relativ oft, gefahren wird nach Erfordernis & nicht nach Wetter!
so long,
John
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