Grundsätzlich sind die Leuchteneinheiten des Xedos 6 für Standlichtlampen vom Typ W5W konstruiert und zugelassen. Baust Du nun irgendeinen anderen Typ ein, seien es LEDs beliebiger Farbe oder Arbeitsweise oder "normale" Glühlampen ohne explizite und aufgedruckte E-Zulassung, dann erlischt die Betriebsgenehmigung der Leuchte und damit die Betriebsgenehmigung und der Versicherungsschutz des gesamten Fahrzeugs.
Daran können auch Einzelabnahmen nichts ändern. Denn die sind nur in Form sogenannter "Gefälligkeitsgutachten" möglich - legal ist das nicht und der nächste Prüfer oder Polizist, der das entdeckt, wird Dir arge Probleme bescheren.
Das nur mal ein wenig oberlehrerhaft zur Aufklärung. Selbst wenn man die Gesetze beharrlich ignoriert, sollte man sich dessen doch zumindest bewusst sein.
Solche umschaltbaren LED-Standlichtbirnen sind aber nicht neu. Wenn ich mich richtig erinnere, durften wird solche Birnchen schon beim ersten Xedos-Treffen begutachten und wenn man die Suche bemüht, findet man im Forenbereich 'Aktionen' auch gleich eine entsprechende Sammelbestellaktion aus dem Jahre 2004:
Standlichter
Übrigens: auch wenn die Dinger scheinbar weiß leuchten, kann sie ein halbwegs geschulter oder tuninginteressierter Polizist oder Prüfer schon aus der Ferne und auf den ersten Blick von herkömmlichen Standlichtbirnchen unterscheiden...
Gruß,
Christian