Es gibt kein Gesetz, das Splitterschutz- oder Tönungsfolie an den vorderen Seitenscheiben oder der Windschutzscheibe grundsätzlich verbietet. Auch gibt es kein Gesetz, welches die "Behinderung" der Feuerwehr bei Rettungsmaßnahmen verbieten würde.
Von Gesetzes wegen ist lediglich klar geregelt, dass der Tönungsgrad an vorderen Seitenscheiben und Windschutzscheibe 30% nicht überschreiten darf und dass die dort anzubringenden Folien fest definierte Auflagen bezüglich Beschaffenheit, Lichtbrechung und Verzerrung zu erfüllen haben, um die Zulassung für die Montage an vorderen Seitenscheiben und Windschutzscheibe zu erhalten.
Und ganz das ist der Knackpunkt: es gibt bisher keine Folie, die so hochwertig und beschaffen ist, dass sie die gesetzlichen Auflagen erfüllen würde. Das jedenfalls ist mein Kenntnisstand von vor ein paar Monaten. Zumindest die bekanntesten Folien-Firmen CFC und Foliatec haben bislang nichts wirklich für vorne zugelassenes im Programm.
Gruß,
Christian
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