@Wirtensohn:Aber mal was Anderes, ganz unter uns, weil hier eh kein "Feind" mithört.... wenn man die geltenden Gesetze präzise befolgt, ist KEIN EINZIGER tiefergelegter Xedos 6 für den Straßenverkehr zulässig! Theoretisch könnte ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle JEDEN tiefergelegten Xedos 6 sofort stilllegen bzw. mit einer Mängelkarte zum Gutachter schicken!
Manch einer hier hatte das Vergnügen schon, seine 30mm Eibachs nicht eingetragen zu bekommen. Streng genommen sogar zurecht, wenn man §50 Absatz 3 StVZO ("Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht" beachtet:
Zitat:
[...]
Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1.200 mm über der Fahrbahn liegen.
[...]
Jetzt dürfen Besitzer tiefergelegter Xedos 6 mal fix mit einem Zollstock bewaffnet zum Auto schreiten und nachmessen. Ich muss zugeben, ich habe noch nicht nachgemessen, mir sind aber inzwischen mehrere Fälle bekannt, wo Prüfer die Eintragung der Federn verweigerten, weil der geforderte Mindestabstand der Scheinwerfer von Boden durch die Tieferlegung signifikant unterschritten wurde.
Christian Du hast leider Recht!!!!Ich komme gerade mal wieder von einem Prüftermin,das erste was der Prüfer getan hat,er hat den Meterstab gezückt und hat nachgemessen 47cm!!! Das wars dann! Jetzt habe ich am Donnerstag einen Termin beim TÜV,mal sehen was die machen!
MfG.
ALEX
XEDOS BJ 10/95 V6 SERIE 2