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Alt 22.07.2005, 15:57   #1
Chris
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Frage zu Vorschrift für Seitenblinker

Hi Leutz,
sagt mal muss ich eigentlich diese Orangenen Seitenblinker am Auto lassen oder könnte ich diese auch einfach wegmachen ? - Weiss doch keiner das die da eigenltich dran gehören oder ?
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Alt 22.07.2005, 16:19   #2
Tobias_Keckel
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Xedos 6 1.6 16V (Serie 2)
Re: Frage zu Vorschrift für Seitenblinker

Also es haben schon sehr viele Leute an die Seite weiße Seitenblinker angebaut... und da diese für den 323/626 zugelassen sind darf man sie auch verbauen, solange sie gut befestigt sind...
Tobias_Keckel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.07.2005, 16:29   #3
Chris
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Re: Frage zu Vorschrift für Seitenblinker

Ich will die aber komplett weg machen !- Will dafür vom M3 die Edelstahl lufteinlässe einsetzen. Denke das ist ein schöner optischer Effekt. Weiss halt nur nicht ob das erlaubt ist die Blinker komplett weg zu lassen
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Alt 22.07.2005, 16:36   #4
Tobias_Keckel
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Xedos 6 1.6 16V (Serie 2)
Re: Frage zu Vorschrift für Seitenblinker

Mmmmh, naja, es muss ja von der Seite her sichtbar sein, dass du blinkst... das dürfte schwierig werden...
Tobias_Keckel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.07.2005, 16:46   #5
Chris
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Re: Frage zu Vorschrift für Seitenblinker

Die vorderen sieht man doch von der Seite wenn mich nicht alles täuscht oder ? - Will diese blöden Blinker da weg haben. Das versaut voll die Optik. Oder man macht es komplett zu. Blech hinter setzen schpachtel und Lackieren fertig. Dann weiss keiner mehr das da irgendwas war. Aber diese Lufteinlässe wären schon ne schöne Sache.
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Alt 22.07.2005, 21:20   #6
ZZR1200
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Re: Frage zu Vorschrift für Seitenblinker

Hallo!
Haben die Fahrzeuge früher diese Blinker an der Seite gehabt !? Wo steht denn geschrieben, daß ich 6 Blinkleuchten am Fahrzeug haben muss?
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Alt 23.07.2005, 00:13   #7
Tobias_Keckel
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Ort: Berlin und Forst (Lausitz)
Beiträge: 885

Xedos 6 1.6 16V (Serie 2)
Re: Frage zu Vorschrift für Seitenblinker

Hab mir heute mal ein paar ältere BMW angekuckt und da hab ich teilweise auch an der Seite keine Blinker gesehen...
Tobias_Keckel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2005, 16:25   #8
Littelsix
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Xedos 6

Xedos 6, Mazda 5 Sportsline

Re: Frage zu Vorschrift für Seitenblinker

Hallo,

erstmal, es steht in derallgemeinen Betriebserlaubniss für Deutschland das der Xedos Seitenblinker hat. Aber: welcher TÜVer weiß das schon, die liegt ja nicht nicht immer überall rum. Es gib auch Passat, die Schweineschnauzen, mit Seitenblinkern und ohne Seitenblinker, das war Ausstattungsabhängig. Die ohne Blinker hatte nur eine Symbol aus Plaste dran. Wobei die Blinker vorn und hinten nicht geändert wurden. Was aber nichts zur Sache tut, weil der vom Werk aus so eine allgemeine Betriebserlaubniss erhalten hat. Wenn du also mit deinem Xedos mal in einen Unfall verwickelt seien solltes wo der Gegener behauptet er hätte keine blinken gesehen und der TÜV stellt fest das da Seitenblinker in der allgemeinen Betriebserlaubniss stehen und du hast keine, dann hast du ein Problem.
Als weiteres wird der TÜV sicher nichts mitbekommen und Fragen stellen wenn du das Blinkerloch verschweist und lackierst, dann war eben da nie was. Aber wenn du M3 Kiemen anbaust wird er schon etwas genauer hinsehen, weil das auffällt. Könnte also knapp werden.

MfG Littelsix
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Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe (Walter Röhrl)


Ich wohne auf dem Land, wir füllen Diesel nur in Traktoren und Baumaschinen.


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