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Elektrik Licht, Alarmanlagen, Fernbedienungen, ... |
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29.06.2007, 09:57
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#11
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Benutzer
Registriert seit: 22.01.2005
Ort: Schiltberg
Alter: 40
Beiträge: 677
Mazda Xedos V6 2.0

Knight Rider K.I.T.T.
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Hi!
Also ich wurde nie kontrolliert damit!
Ob man das macht oder nicht ist jedem selbst überlassen! Ich bin der meinung dass es immernoch darauf ankommt was ich genau mache!
Hatte mal Blaue Waschdüsenbeleuchtung an meinem alten Golf, das fanden die Grünen Freunde nicht so toll! Ist aber logisch irgendwie weil ja blau keine normale Fahrzeugbeleuchting ist!
Aber standlichtblinker???? Nichts wirklich schlimmes wie ich finde!
MfG Toby
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29.06.2007, 12:50
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#12
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Benutzer
Registriert seit: 02.09.2003
Ort: Düsseldorf
Alter: 40
Beiträge: 603
Xedos 6 V6 (Serie 1, BJ 1992)
smart ForTwo pulse (451, BJ 2008)
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Doch, es gibt Zweifadenlampen auch in gelb. Die heißen dann PY21W/5W. Die sind baugleich mit den normalen Zweifadenlampen und haben auch den Sockel BAY15d.
Ich finde es auch überflüssig, dass diese Standlichtblinker verboten sind. Es kommt halt immer darauf an, wie genau der TÜV bzw. die Polizisten nehmen...
Gruß, Olli
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10.08.2007, 01:12
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#13
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Gast
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STANDLICHT
Hi Leute,wollte nur sagen das ich vor meinem Xedos,6 Jahre einen 94er Audi Cabrio gefahren bin,da waren die Standlichter in den blinkern drin(Blinker waren ja in der Stosstange)!mit kleinen Birnen(zum draufstecken) weiss nicht wie die heißen.ich könnte mir vorstellen das mann die kleinen birnen,irgendwie auch in den Xedosblinkergehäuse einbringen könnte,verbinden mit den anderen standlichtern,ohne mit den original Blinkerbirnen rumzuspielen,und so lange,die blinker viel heller blinken könnte ich mir vorstellen das es der Polizei kaum oder gar nicht auffallen wird MfG Speedy
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10.08.2007, 16:43
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#14
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Administrator
Registriert seit: 30.07.2003
Ort: Bingen am Rhein
Beiträge: 8.599
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
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Lies dazu einfach mal meinen Beitrag in diesem Thread, erste Seite, vorletzter Beitrag. Ich habe mich eindeutig dazu geäußert.
Bedenke, dass Du durch diese Manipulation die Betriebsgenehmigung und den Versicherungsschutz verlierst. Dabei ist vielleicht die Wahrscheinlichkeit gering, an einen kundigen Polizisten zu geraten (obwohl die Polizei nicht so dumm und ahnungslos ist, wie man es ihnen zumeist unterstellt). Interessant wird es aber, wenn Dir ein Gutachter einer Versicherung nach einem Unfall auf die Schliche kommt und Dir dann jegliche Regulierung verweigert wird. Unter Umständen dann auch noch in Verbindung mit einer Anzeige, Bussgeld usw.
Gruß,
Christian
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11.08.2007, 20:03
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#15
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Gast
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Das Scheinargument Ami-Import gilt nicht, weil die Fahrzeuge bei Zulassung im deutschen Straßenverkehr immer umgebaut werden müssen:
Begrenzungsleuchten, asymmetrisches Abblendlicht, blaues Fernlichtkontrollampe... usw.
Nur Fahrzeuge mit tatsächlich amerikanischer Zulassung dürfen hier so verkehren. Die haben dann aber auch amerikanische Nummernschilder.
Ich weiß das, weil mein Kumpel mal einen Dodge-Geländewagen importiert hat und dann wochenlang dranrumgebaut hat, um dafür eine deutsche Zulassung mit Einzelabnahme zu bekommen.
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11.08.2007, 21:17
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#16
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Administrator
Registriert seit: 30.07.2003
Ort: Bingen am Rhein
Beiträge: 8.599
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
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Es wurden allerdings auch schon US-Importe mit US-Leuchten zugelassen. Sowas durch zu kriegen, dürfte allerdings einem Sechser im Lotto gleich kommen. Na ja, zumindest einem Fünfer mit Zusatzzahl.
In der Regel müssen auch US-Importe umgebaut werden. Kombinierte Leuchten für Blinker und Standlicht sind laut StVO grundsätzlich nicht zulässig. Für die üblichen Tuning-Objekte, wie den VW Polo 6N, gibt es Tausch-Blinker, in denen auch Standlicht enthalten ist - diese Leuchten bestehen dann allerdings nicht mehr aus einem Reflektor, sondern aus zwei getrennten Leuchten in einem Gehäuse.
Auch die Angehörigen des US-Militärs kriegen allmählich so ihre Probleme mit ihren US-Modellen. Ganz früher mit den richtigen US-Kennzeichen war das noch kein Problem, da galt 100% US-Recht. Diese wurden aber schon vor Jahren abgeschafft und durch US-Kennzeichen in EU-Optik ersetzt (Ortskennzeichen AD bzw. HK), womit eine Verschärfung der Regelungen einherging. Auch diese Kennzeichen werden nach und nach abgeschafft; die Autos der Angehörigen des US-Militärs werden seit Dezember 2005 ganz regulär in Wiesbaden (WI) bzw. in Rüdesheim (RÜD) angemeldet und müssen noch mehr den Regeln unserer StVZO angepasst werden. Sie müssen allerdings nicht zu TÜV und AU.
Gruß,
Christian
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21.09.2007, 14:47
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#17
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Gast
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Also...
wollte mich dazu auch nochmal zu Wort melden. Hab inzwischen Blinkermodule eingebaut, die bei Ebay verkauft werden. 
Hab ja im vorraus schon Bedenken in Sachen Durchschmoren oder Ähnlichem gehabt, deswegen griff ich zu einem Produkt bei dem Kühlrippen dafür sorgen sollen, dass derartige Probleme verhindert werden. 
Die Module sind jetzt über einen Schalter der elegant im ISO-Schacht unterm Radio verbaut wurden je nach belieben zuschaltbar.
Optik finde ich echt Hammer! Leuten die darauf nicht achten würde es nicht auffallen, höchstes irgendwie komisch vorkommen...
Ich bin bis jetzt sehr zufrieden. (Halt auch Stolz  logo)
Hab allerdings auch schon festgestellt, dass die
Dinger voll heiß werden... deswegen behalte ich das auf jeden Fall im Auge.
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